
Jens-Christoph Brockmann
AfD
Landeswahlvorschlag
Büroleiter
Stellv. Vorsitzender der AfD-Fraktion
Hannah-Arendt-Platz 1
30159 Hannover
0511 3030-3510 (Büro)
jens-christoph.brockmann@lt.niedersachsen.de (Büro)
facebook.com/jcbrockmann
Lebenslauf
Geboren am 28. März 1987 in Celle, ev.-luth., ledig. Nach dem Schulabschluss 2007 Dienst bei der Deutschen Marine. Danach bis zur Wahl in den Landtag Büroleiter für ein Mitglied des Deutschen Bundestages.
Mitglied der AfD seit 2013. Vorsitzender des Kreisverbandes Celle und Wahlkampfkoordinator des AfD-Landesverbandes Niedersachsen.
Mitglied des Niedersächsischen Landtages der 19. Wahlperiode (ab 8. November 2022), stellv. Vorsitzender der AfD-Landtagsfraktion.
Seit 2016 Mitglied des Kreistages im Landkreis Celle. Seit 2021 Mitglied des Rates der Gemeinde Südseite.
Gemäß den Verhaltensregeln für die Mitglieder des Landtages (Abschnitt I Absatz 6) sind die veröffentlichungspflichtigen Angaben innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Mandatsantritt von den Abgeordneten mitzuteilen. Deshalb werden aktuell nur Angaben, die bereits vorliegen und verarbeitet wurden, für die begonnene 19. Wahlperiode aufgeführt. Die Angaben werden nach Eingang schnellstmöglich bearbeitet und so schrittweise vervollständigt.
Aktuell keine Angaben vorhanden.
Rechtsgrundlagen
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Handbuch und auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landtages".