
Hartmut Moorkamp
CDU
Wahlkreis: 82 Papenburg
Landwirt
Groß- und Außenhandelskaufmann
Schlenkenmoor 2
26901 Rastdorf
04961 4024
04961 916325
hartmut.moorkamp@lt.niedersachsen.de
www.hartmut-moorkamp.de
facebook.com/Hartmut.Moorkamp
instagram.com/hartmut.moorkamp
Lebenslauf
Geboren am 11. November 1975 in Löningen, verheiratet, vier Kinder. Nach der Schulzeit in Rastdorf, Werlte und Cloppenburg Ausbildung zum Groß- und Außenhandelskaufmann mit Abschluss im Jahr 1995. Zwei Jahre berufliche Praxis, danach Übernahme des elterlichen landwirtschaftlichen Familienbetriebes.
Mitglied des Niedersächsischen Landtages der 19. Wahlperiode (seit 8. November 2022).
Seit 2006 Mitglied des Rates der Gemeinde Rastdorf, seit 2016 Bürgermeister. Seit 2011 Mitglied des Rates der Samtgemeinde Werlte, seit 2021 Ratsvorsitzender. Seit 2021 Mitglied des Kreistages im Landkreis Emsland, stellv. Landrat (Meppen).
Gemäß den Verhaltensregeln für die Mitglieder des Landtages (Abschnitt I Absatz 6) sind die veröffentlichungspflichtigen Angaben innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Mandatsantritt von den Abgeordneten mitzuteilen. Deshalb werden aktuell nur Angaben, die bereits vorliegen und verarbeitet wurden, für die begonnene 19. Wahlperiode aufgeführt. Die Angaben werden nach Eingang schnellstmöglich bearbeitet und so schrittweise vervollständigt.
-
In den letzten zwei Jahren vor der Mitgliedschaft im Landtag der aktuellen Wahlperiode ausgeübte selbstständige oder unselbstständige Berufstätigkeit sowie gesetzliche oder vertragliche Berechtigungen, Tätigkeiten nach dem Ende der Mandatszeit fortsetzen zu dürfen
Aktuell keine Einträge vorhanden.
Rechtsgrundlagen
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Handbuch und auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landtages".