
Christoph Eilers
CDU
Wahlkreis: 67 Cloppenburg
Diplom-Kaufmann (FH)
Löninger Straße 1
49661 Cloppenburg
04471 1860620 (Wahlkreisbüro)
04471 1860611 (Wahlkreisbüro)
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www.christoph-eilers.de
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instagram.com/christoph.eilers
Lebenslauf
Geboren am 10. Mai 1969, röm.-kath., ein Kind. Nach dem Abitur Wehrdienst. Danach duales Studium an der privaten Berufsakademie Oldenburger Münsterland in Vechta. Anschließend beschäftigt als Vertriebsmitarbeiter im Außendienst bei der Firma Krapp Objekte GmbH und Co. KG bis zur Wahl in den Landtag 2017.
Mitglied des Aufsichtsrates der Volksbank Essen-Cappeln eG, stellv. Aufsichtsratsvorsitzender.
Mitglied der CDU seit 1991. Vorsitzender des CDU-Gemeindeverbandes Cappeln seit 2017. Kreisvorsitzender im CDU-Kreisverband Cloppenburg seit 2020.
Mitglied des Niedersächsischen Landtages der 18. und 19. Wahlperiode (seit 14. November 2017).
Keine.
Gemäß den Verhaltensregeln für die Mitglieder des Landtages (Abschnitt I Absatz 6) sind die veröffentlichungspflichtigen Angaben innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Mandatsantritt von den Abgeordneten mitzuteilen. Deshalb werden aktuell nur Angaben, die bereits vorliegen und verarbeitet wurden, für die begonnene 19. Wahlperiode aufgeführt. Die Angaben werden nach Eingang schnellstmöglich bearbeitet und so schrittweise vervollständigt.
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In den letzten zwei Jahren vor der Mitgliedschaft im Landtag der aktuellen Wahlperiode ausgeübte selbstständige oder unselbstständige Berufstätigkeit sowie gesetzliche oder vertragliche Berechtigungen, Tätigkeiten nach dem Ende der Mandatszeit fortsetzen zu dürfen
Es besteht eine gesetzliche Berechtigung, die frühere Tätigkeit bei der Fa. Krapp Objekte GmbH & Co. KG nach dem Ende der Mandatszeit fortsetzen zu dürfen.
Rechtsgrundlagen
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Handbuch und auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landtages".