
Anne Kura
Bündnis 90/Die Grünen
Landeswahlvorschlag
Sozialwissenschaftlerin
Vorsitzende der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Hannah-Arendt-Platz 1
30159 Hannover
0511 3030-3319
anne.kura@lt.niedersachsen.de
www.anne-kura.de
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instagram.com/anne_kura
Lebenslauf
Geboren am 3. August 1984 in Bielefeld. 2004 Abitur in Bünde, Studium der Europäischen Studien in Osnabrück und Maastricht, Abschluss B. A. Mitarbeiterin der Grünen-Landtagsfraktion, u. a. als Referentin für Europapolitik.
Seit 2007 Mitglied von Bündnis 90/Die Grünen, mehrere Jahre Vorstandssprecherin in Osnabrück, seit 2016 Mitglied des Landesvorstandes, zunächst als frauen- und genderpolitische Sprecherin, von 2018 bis 2023 Landesvorsitzende.
Mitglied des Niedersächsischen Landtages der 19. Wahlperiode (seit 8. November 2022). Seit November 2022 Vorsitzende der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Seit 2016 Mitglied des Rates der Stadt Osnabrück.
Gemäß den Verhaltensregeln für die Mitglieder des Landtages (Abschnitt I Absatz 6) sind die veröffentlichungspflichtigen Angaben innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Mandatsantritt von den Abgeordneten mitzuteilen. Deshalb werden aktuell nur Angaben, die bereits vorliegen und verarbeitet wurden, für die begonnene 19. Wahlperiode aufgeführt. Die Angaben werden nach Eingang schnellstmöglich bearbeitet und so schrittweise vervollständigt.
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In den letzten zwei Jahren vor der Mitgliedschaft im Landtag der aktuellen Wahlperiode ausgeübte selbstständige oder unselbstständige Berufstätigkeit sowie gesetzliche oder vertragliche Berechtigungen, Tätigkeiten nach dem Ende der Mandatszeit fortsetzen zu dürfen
Bündnis 90/Die Grünen, Landesverband Niedersachsen, Hannover, Landesvorsitzende.
Rechtsgrundlagen
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Handbuch und auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landtages".