
Andrea Prell
SPD
Wahlkreis: 22 Alfeld
Gesundheits- und Krankenpflegerin
Koppelweg 33
31089 Duingen
05185 1766
0176 45641127
kontakt@andrea-prell.de
andrea.prell@lt.niedersachsen.de
www.andrea-prell.de
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Lebenslauf
Geboren am 17. November 1975, ev.-luth., verheiratet, zwei Kinder. Nach dem Abitur 1995 Ausbildung zur Krankenschwester im Krankenhaus Siloah (städtisches Klinikum Hannover). Von 1998 bis Mai 2000 internistische Station im Krankenhaus Siloah. Nach Geburt einer Tochter nicht berufstätig bis Dezember 2000. Von Januar 2001 bis Mai 2004 internistische Station im Krankenhaus Siloah. Bis Februar 2005 Elternzeit nach Geburt eines Sohnes. Anschließend ambulanter Pflegedienst DRK-Sozialstation Gronau-Duingen und DRK-Pflegeheim Banteln bis 2017. Ab 2018 bis zur Wahl in den Landtag auf der Dialysestation Alfeld, Zweigstelle des Bernward Krankenhauses Hildesheim.
Mitglied des Verbandsausschusses des Zweckverbands Abfallwirtschaft Hildesheim seit 2021.
Mitglied des Niedersächsischen Landtages der 19. Wahlperiode (seit 8. November 2022).
Seit 2016 Mitglied des Rates des Fleckens Duingen, Verwaltungs- und Bauausschuss. Seit 2016 Mitglied des Rates der Samtgemeinde Leinebergland, seit 2021 Ratsvorsitzende. Seit 2021 Mitglied des Kreistages Hildesheim, Ausschuss für Jugend, Soziales und Gesundheit.
Gemäß den Verhaltensregeln für die Mitglieder des Landtages (Abschnitt I Absatz 6) sind die veröffentlichungspflichtigen Angaben innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Mandatsantritt von den Abgeordneten mitzuteilen. Deshalb werden aktuell nur Angaben, die bereits vorliegen und verarbeitet wurden, für die begonnene 19. Wahlperiode aufgeführt. Die Angaben werden nach Eingang schnellstmöglich bearbeitet und so schrittweise vervollständigt.
Aktuell keine Angaben vorhanden.
Rechtsgrundlagen
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Handbuch und auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landtages".