
Alexander Wille
CDU
Wahlkreis: 45 Celle
Geschäftsführer
Schriftführer des Niedersächsischen Landtages
Südwall 26
29227 Celle
05141 2995690
info(at)alexander-wille.de
www.alexander-wille.de
Lebenslauf
Geboren am 1. April 1973 in Celle, verheiratet. Nach Schule, Zivildienst, Ausbildung und Studium geschäftsführender Gesellschafter eines mittelständischen Unternehmens im Gesundheitswesen.
Seit 2021 Mitglied des Verwaltungsrates der Sparkasse Celle-Gifhorn-Wolfsburg.
Mitglied des Niedersächsischen Landtages der 19. Wahlperiode (seit 8. November 2022).
Seit 2016 Mitglied des Rates der Stadt Celle, seit 2020 Vorsitzender der CDU-Ratsfraktion, seit 2021 Bürgermeister. Seit 2016 beratendes Mitglied in den Ortsräten Altencelle und Blumlage-Altstadt. Seit 2016 Mitglied des Kreistages im Landkreis Celle.
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In den letzten zwei Jahren vor der Mitgliedschaft im Landtag der aktuellen Wahlperiode ausgeübte selbstständige oder unselbstständige Berufstätigkeit sowie gesetzliche oder vertragliche Berechtigungen, Tätigkeiten nach dem Ende der Mandatszeit fortsetzen zu dürfen
Ambulanz Rettungsdienst KT GmbH, Hannover, Geschäftsführer.
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Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat, die selbstständig oder im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses ausgeübt werden
Ambulanz Rettungsdienst KT GmbH, Hannover, Geschäftsführer.
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Tätigkeiten in Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts
Landkreis Celle, Celle, Mitglied des Kreistages,
Stadt Celle, Celle, Mitglied des Rates, Vorsitzender der CDU-Ratsfraktion und Bürgermeister,
Stadt Celle - Ortsrat Altencelle, Celle, beratendes Mitglied des Ortsrates,
Stadt Celle - Ortsrat Blumlage-Altstadt, Celle, beratendes Mitglied des Ortsrates,
Sparkasse Celle-Gifhorn-Wolfsburg, Gifhorn, Mitglied des Verwaltungsrates.
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Tätigkeiten in Vereinen, Verbänden oder ähnlichen Organisationen oder in Stiftungen des privaten Rechts
Landesverband privater Rettungsdienst in Norddeutschland, Hannover, stellv. Vorsitzender.
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Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften
Ambulanz Rettungsdienst KT GmbH, Hannover
Rechtsgrundlagen
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Handbuch und auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landtages".