Landtag von A – Z (Glossar)
- Mandat
- Amt und Aufgabe der Parlamentsabgeordneten werden als Mandat bezeichnet. Man unterscheidet Freies und Imperatives Mandat. Letzteres bindet Abgeordnete an den Wählerwillen oder an Weisungen von Partei…
- MdL
- Abkürzung für "Mitglied des Landtages"
- Medien
- Die Medien, das heißt Presse, Funk und Fernsehen sowie die Informationsdienste im Internet, nehmen großen Einfluss auf den Dialog zwischen Volksvertretern und Bevölkerung. Dabei spielen sie eine…
- Mehrheitswahl
- Grundsätzlich gibt es zwei Wahlrechtssysteme zur Auswahl: die Mehrheitswahl und die Verhältniswahl. Bei der Mehrheitswahl wird zwischen absoluter und relativer Mehrheit unterschieden. Für eine…
- Ministerin/Minister
- Ministerinnen und Minister sind Mitglieder der Landesregierung und leiten ein Ministerium. Landesministerinnen und Landesminister werden von der Ministerpräsidentin oder vom Ministerpräsidenten…
- Ministerpräsidentin/Ministerpräsident
- Oberste Repräsentantin oder Repräsentant der Landesregierung ist die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident. Ihre oder seine Behörde ist die Staatskanzlei. Die Ministerpräsidentin oder der…
- Misstrauensvotum
- Der Landtag kann der Ministerpräsidentin oder dem Ministerpräsidenten das Vertrauen entziehen. Dieser Antrag kann nur von mindestens einem Drittel der Mitglieder des Landtages gestellt werden. Über…
- Mitglieder des Landtages (MdL)
- Mitglieder des Landtages nennt man auch: Abgeordnete. Biografien der Abgeordneten
- Mitwirkungsrechte
- Mitwirkungsrechte können nur von mehreren Abgeordneten gemeinsam ausgeübt werden: mindestens zehn (oder eine Fraktion) sind erforderlich, um etwa einen Gesetzentwurf einzubringen oder eine "Große…