
Evrim Camuz
Bündnis 90/Die Grünen
Landeswahlvorschlag
Nahostwissenschaftlerin
Hannah-Arendt-Platz 1
30159 Hannover
0511 3030-3304
0511 3030-99-3304
evrim.camuz@lt.niedersachsen.de
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Lebenslauf
Geboren am 28. März 1988, verheiratet, zwei Kinder. Nach dem Abitur am Gymnasium Augustinianum in Greven in 2008 Teilnahme am Europäischen Freiwilligen-Dienst in Barcelona, Spanien. Von 2009 bis 2012 Bachelor-Studium am University College Maastricht in den Niederlanden, innerhalb dessen Erasmusstudium am Institut d'études politiques de Toulouse in Frankreich. Anschließend Master-Studium an der School of Oriental and African Studies an der University of London. Während der Anfertigung der Masterthese wissenschaftlicher Aufenthalt am Berkman Center an der Harvard Law School in Boston in den USA. Seit 2014 Zweitstudium der Rechtswissenschaften mit dem Schwerpunkt Rechtsinformatik und währenddessen wissenschaftliche Tätigkeit am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Strafrechtsvergleichung und Rechtsphilosophie an der Leibniz Universität Hannover.
Mitglied von Bündnis 90/Die Grünen seit 2011. Sprecherin der Grünen Jugend in Münster von 2006 bis 2007. Von 2018 bis zur Wahl in den Landtag Vorsitzende der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Regionsversammlung Hannover.
Mitglied des Niedersächsischen Landtages der 19. Wahlperiode (seit 8. November 2022).
Mitglied der Regionsversammlung Hannover, Mitglied im Ausschuss für innere Organisationsangelegenheiten, Finanzen und Gleichstellung in der Region Hannover.
Gemäß den Verhaltensregeln für die Mitglieder des Landtages (Abschnitt I Absatz 6) sind die veröffentlichungspflichtigen Angaben innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Mandatsantritt von den Abgeordneten mitzuteilen. Deshalb werden aktuell nur Angaben, die bereits vorliegen und verarbeitet wurden, für die begonnene 19. Wahlperiode aufgeführt. Die Angaben werden nach Eingang schnellstmöglich bearbeitet und so schrittweise vervollständigt.
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In den letzten zwei Jahren vor der Mitgliedschaft im Landtag der aktuellen Wahlperiode ausgeübte selbstständige oder unselbstständige Berufstätigkeit sowie gesetzliche oder vertragliche Berechtigungen, Tätigkeiten nach dem Ende der Mandatszeit fortsetzen zu dürfen
Leibniz Universität Hannover, wissenschaftliche Hilfskraft.
Rechtsgrundlagen
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Handbuch und auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landtages".