Anna Bauseneick
CDU
Landeswahlvorschlag
Wirtschaftsjuristin (LL. B.)
Vorsitzende des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung
Stadtkoppel 16
21337 Lüneburg
0151 46404549
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Lebenslauf
Geboren am 11. Januar 1991, ev.-luth., verheiratet, ein Kind. Abitur, Studium der Rechtswissenschaft, Abschluss Wirtschaftsrecht LL. B. Bis zur Wahl in den Landtag Angestellte in einem Lüneburger Unternehmen.
Seit 2021 Mitglied des Aufsichtsrates der Kurzentrum Lüneburg Kurmittel GmbH.
Mitglied der CDU seit 2017. In verschiedenen Positionen und Funktionen parteipolitisch engagiert.
Mitglied des Niedersächsischen Landtages der 19. Wahlperiode (seit 8. November 2022). Seit 30. November 2022 Schriftführerin des Niedersächsischen Landtages. Vorsitzende des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung.
Seit 2021 Mitglied des Rates der Hansestadt Lüneburg, stellv. Schiedsfrau.
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In den letzten zwei Jahren vor der Mitgliedschaft im Landtag der aktuellen Wahlperiode ausgeübte selbstständige oder unselbstständige Berufstätigkeit sowie gesetzliche oder vertragliche Berechtigungen, Tätigkeiten nach dem Ende der Mandatszeit fortsetzen zu dürfen
Kälte-Wärme-Strom Andreas Hogau, Lüneburg, Angestellte,
Stadt Lüneburg, Lüneburg, Geschäftsführerin der CDU-Ratsfraktion.
Rechtsgrundlagen
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Handbuch und auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landtages".