Pressemitteilung 026/2008

Landtagspräsident Hermann Dinkla sichert die Einhaltung des Tarifrechts und der Arbeitsbedingungen im Landtag zu

Landtagspräsident Hermann Dinkla sichert die Einhaltung des Tarifrechts und der Arbeitsbedingungen im Landtag zu

Im Nachgang zu der heutigen Plenarsitzung (TOP 16 – Faire Arbeitsbedingungen für Leiharbeitskräfte) hat Landtagspräsident Hermann Dinkla im Wesentlichen folgende Erklärung abgegeben:

„Der Abgeordnete Schminke hat in der Plenarsitzung vom heutigen Vormittag bei der Beratung zu Tagesordnungspunkt 16 verschiedene Vorwürfe in Bezug auf die Arbeitsbedingungen im Landtagsgebäude erhoben.

Es ist mir sehr daran gelegen, von dieser Stelle aus mit allem Nachdruck Folgendes klarzustellen:

1.  Es ist für mich eine absolute Selbstverständlichkeit, dass wir hier im Hause ausschließlich Firmen beschäftigen, die ihrerseits ihre gewerblichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Anwendung des gültigen Tarifvertrages bezahlen. Sowohl in Bezug auf die vom Landtag direkt als auch die vom Staatlichen Baumanagement beauftragten Firmen wird diese Tariftreue im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten ausdrücklich eingefordert. Die entsprechenden Bestätigungen der vom Landtag direkt beauftragten Firmen liegen mir seit April 2008 schriftlich vor.

2.  Insofern ist der von Herrn Schminke bereits in der Sitzung vom 9. April 2008 geäußerte Vorwurf, im Landtag seien Fliesenleger beschäftigt worden, die keinen Tariflohn bekommen würden, nicht nachvollziehbar. Seinerzeitige Nachfragen haben ergeben, dass zu dieser Zeit in dem von Herrn Schminke genannten Bereich des Landtagsgebäudes und auch an keiner anderen Stelle Fliesenleger tätig waren. Die damals in anderer Sache eingesetzten Mitarbeiter einer Zeitvertragsfirma des Staatlichen Baumanagements wurden jedenfalls ausnahmslos nach Tariflohn bezahlt. Vor diesem Hintergrund erwarte ich in Zukunft, dass vor Erhebung derartiger Vorwürfe die Angelegenheit mit mir besprochen wird. Selbstverständlich werde ich entsprechenden Hinweisen sorgsam nachgehen.

3.  Was die Arbeitsbedingungen der Überwachungsfirma angeht, hebe ich ausdrücklich hervor, dass diese nicht gegen die Regelungen der Arbeitsstättenverordnung verstoßen. Denn dort heißt es in § 6 Abs. 2 Satz 2: Umkleide-, Wasch- und Toilettenräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Diese getrennte Nutzung ist aber im Bereich des Portikus des Landtagsgebäudes problemlos möglich. Insgesamt sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch in anderen Fragen wie etwa der Kaffeezubereitung in keiner anderen Situation als die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landtagsverwaltung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die von mir vorgenommene Klarstellung war und ist deswegen für mich zwingend notwendig, weil es für dieses Haus und für mich persönlich unabdingbar ist, dass geltende Vorschriften unter Einschluss des Tarifrechts eingehalten werden.“