Landtag von A – Z (Glossar)
- Einfache Mehrheit
- Der Landtag beschließt mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen, sofern die Verfassung nichts anderes bestimmt. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung des Beschlussvorschlages.
- Eingaben (Petitionen)
- Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland garantiert "Jedermann" das Recht, sich mit Bitten und Beschwerden an die zuständigen Stellen und - vor allem - an die Volksvertretungen, die Parlamente,…
- Enquetekommissionen
- Zur Klärung umfangreicher Sachverhalte, die für Entscheidungen des Landtages wesentlich sind, kann der Landtag Kommissionen einsetzen, denen Mitglieder des Landtages und Sachverständige, die nicht…
- Entlastungsverfahren
- Im Entlastungsverfahren prüft der Landesrechnungshof nach Ende des Haushaltsjahres die Rechnungslegung der Landesregierung über die Einnahmen und Ausgaben und formuliert "Bemerkungen", in denen es…
- Entschädigung
- Siehe Diäten
- Entschließungsantrag
- Selbstständige Anträge, mit denen der Landtag um eine Entschließung gebeten wird, können von der Landesregierung, von einer Fraktion oder von mindestens zehn Mitgliedern des Landtages eingebracht…
- Erste Lesung/erste Beratung
- Siehe Beratung
- Erststimme
- Alle fünf Jahre werden die mindestens 135 Abgeordneten des Landtages neu gewählt. Niedersachsen ist in 87 Wahlkreise aufgeteilt. Mit dem ersten Kreuz auf dem Stimmzettel entscheiden sich die…
- Etatrecht
- Siehe Budgetrecht
- Europapolitik (Mitwirkung Niedersachsens)
- Niedersachsen hat verschiedene Möglichkeiten in der Europapolitik mitzuwirken. Eine davon ist die Landesvertretung in Brüssel als Interessenvertretung Niedersachsens. Sie ist Anlaufstelle für…
- Exekutive
- Die Exekutive ist die vollziehende oder ausübende Gewalt. Sie umfasst die Regierung und die Verwaltung, der in erster Linie die Ausführung der Gesetze anvertraut ist. Auch der vollziehenden Gewalt…