Fragerecht

Durch die Glasscheiben des Plenarsaals fotografiertes Rednerpult

Das Fragerecht

Nur wer fragt, kann kontrollieren: Das vielfältige Fragerecht der Abgeordneten sowie der Fraktionen ist ein essenzielles Instrument für die parlamentarische Kontrolle der Landesregierung. In der Landesverfassung ist ein umfassendes Auskunfts- und Fragerecht verbrieft. Die Regierung muss Anfragen des Parlaments rasch, detailreich und bestmöglich beantworten. Das Fragerecht hat eine Reihe verschiedener Ausprägungen. Je nach politischer Dringlichkeit und erwarteter inhaltlicher Tiefe wird das Instrumentarium von den Parlamentsmitgliedern variiert. Der Verantwortung, dem Parlament Rede und Antwort zu stehen, kann sich die Regierung nicht einfach entziehen. Eng verbunden mit dem Fragerecht ist das Zitierrecht des Plenums sowie der einzelnen Ausschüsse. Die Abgeordneten können die Anwesenheit jedes Regierungsmitgliedes, verfassungsrechtlich abgesichert, verlangen. Die Mitglieder der Regierung sowie die Beauftragten der Regierung – wie etwa die Landesbeauftragte für den Datenschutz – haben wiederum Zutritt zu den Sitzungen des Plenums und der Fachausschüsse.

Verfassungsrechtliche Verpflichtung der Regierung

"Anfragen von Mitgliedern des Landtages hat die Landesregierung im Landtag und seinen Ausschüssen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten."

Artikel 24 Absatz 1 der Niedersächsischen Verfassung

Die verschiedenen Ausprägungen des Fragerechts