
Volker Bajus
Bündnis 90/Die Grünen
Landeswahlvorschlag
Diplomsozialwirt
PR-Referent
Parl. Geschäftsführer der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Große Straße 55
49074 Osnabrück
0541 8009214 (Wahlkreisbüro)
0511 3030-3316 (Büro)
0541 2001731 (Wahlkreisbüro)
volker.bajus@lt.niedersachsen.de
www.volker-bajus.de
facebook.com/volker.bajus
twitter.com/vbajus
instagram.com/volkerbajus
Lebenslauf
Geboren 1964, verheiratet, zwei Kinder. Abitur in Bad Bederkesa. Studium der Sozialwissenschaften. Von 1996 bis zum Eintritt in den Landtag Bildungs- und PR-Referent beim internationalen Kinderhilfswerk terre des hommes Deutschland e.V.
Seit Ende der 70er Jahre engagiert in der Eine-Welt- und Menschenrechtsarbeit. 1993 Eintritt bei Bündnis 90/Die Grünen, dort in verschiedenen Funktionen aktiv.
Mitglied des Niedersächsischen Landtages der 17. Wahlperiode (2013 bis 2017) sowie der 18. und 19. Wahlperiode (seit 25. März 2020). Seit November 2022 parl. Geschäftsführer der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Von 1996 bis 2001 und seit 2006 Mitglied des Rates der Stadt Osnabrück, seit 2018 Vorsitzender der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Gemäß den Verhaltensregeln für die Mitglieder des Landtages (Abschnitt I Absatz 6) sind die veröffentlichungspflichtigen Angaben innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Mandatsantritt von den Abgeordneten mitzuteilen. Deshalb werden aktuell nur Angaben, die bereits vorliegen und verarbeitet wurden, für die begonnene 19. Wahlperiode aufgeführt. Die Angaben werden nach Eingang schnellstmöglich bearbeitet und so schrittweise vervollständigt.
-
In den letzten zwei Jahren vor der Mitgliedschaft im Landtag der aktuellen Wahlperiode ausgeübte selbstständige oder unselbstständige Berufstätigkeit sowie gesetzliche oder vertragliche Berechtigungen, Tätigkeiten nach dem Ende der Mandatszeit fortsetzen zu dürfen
Es besteht eine gesetzliche Berechtigung, die frühere Tätigkeit bei terre des hommes Deutschland e.V. nach dem Ende der Mandatszeit fortsetzen zu dürfen.
Rechtsgrundlagen
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Handbuch und auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landtages".