
Dr. Silke Lesemann
SPD
Wahlkreis: 28 Laatzen
Historikerin
Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Stellv. Vorsitzende der SPD-Fraktion
Odeonstraße 15/16
30159 Hannover
0511 1674-342 (Wahlkreisbüro)
0511 1674-343 (Wahlkreisbüro)
info@silke-lesemann.de
www.silke-lesemann.de
facebook.com/drsilkelesemann/
Lebenslauf
Geboren am 20. Juni 1962 in Hildesheim, verheiratet, zwei Kinder. 1981 Abitur in Lehrte, Studium der Geschichte und Soziologie an der Universität Hannover, 1987 M. A. Von 1987 bis 1992 wissenschaftliche Mitarbeiterin am Stadtarchiv Hildesheim. 1993 Promotion zur Dr. phil. an der Universität Hannover, dort bis 1995 Lehrbeauftragte. Von 1995 bis 1996 Postdoc am Max-Planck-Institut für Geschichte in der AG Gutsherrschaft an der Universität Potsdam. Von 1996 bis 2002 an der Universität Hannover Habilitandin im Dorothea-Erxleben-Programm der niedersächsischen Landesregierung. Von 2002 bis zur Wahl in den Landtag 2008 angestellt als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Technischen Universität Braunschweig.
Mitgliedschaften: Ver.di, AWO, Sozialverband Deutschland (SoVD).
Mitglied der SPD seit 1987.
Mitglied des Niedersächsischen Landtages der 16. bis 19. Wahlperiode (seit 26. Februar 2008). Von 2008 bis 2013 Schriftführerin des Niedersächsischen Landtages. Seit November 2017 stellv. Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion.
Seit 2001 Mitglied des Ortsrates Bolzum, seit 2003 Ortsbürgermeisterin. Seit 2001 Mitglied im Rat der Stadt Sehnde.
Gemäß den Verhaltensregeln für die Mitglieder des Landtages (Abschnitt I Absatz 6) sind die veröffentlichungspflichtigen Angaben innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Mandatsantritt von den Abgeordneten mitzuteilen. Deshalb werden aktuell nur Angaben, die bereits vorliegen und verarbeitet wurden, für die begonnene 19. Wahlperiode aufgeführt. Die Angaben werden nach Eingang schnellstmöglich bearbeitet und so schrittweise vervollständigt.
Aktuell keine Angaben vorhanden.
Rechtsgrundlagen
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Handbuch und auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landtages".