
Karin Logemann
SPD
Wahlkreis: 71 Wesermarsch
Journalistin
Hiddigwarder Straße 24
27804 Berne
04406 972398 (Wahlkreisbüro)
0151 46502283
kontakt@karin-logemann.info (Wahlkreisbüro)
www.karin-logemann.info
facebook.com/KarinLogemannMdL
instagram.com/karin.logemann
Lebenslauf
Geboren am 17. Januar 1961 in Berne, drei Kinder, Ausbildung zur Erzieherin. Nach der Geburt der Kinder 15-jährige Tätigkeit als Journalistin, danach Marketing-Assistentin in einem IT-Unternehmen. Seit 2005 selbstständig mit einer PR-Agentur.
Mitgliedschaften: Altenclub Berne (AWO), Lionsclub ^D<,Mimi Leverkus^D<", Kulturmühle Berne e. V., Bürger- und Heimatverein Berne, Fördergemeinschaft Grundschule Berne, Förderverein Schulzentrum Berne, Landfrauen Berne/Stedingen, Chor Courage, Förderverein Freiwillige Feuerwehr Hekeln, Förderverein Freiwillige Feuerwehr Berne, Dorfgemeinschaft Harmenhausen, Stedinger Reit- und Fahrverein ^D<,Sturmvogel^D<" Berne, Rüstringer Heimatbund, Verein zur Erhaltung Schwarzer Leuchtturm Warfleth, Tanzclub ^D<,Kesse Sohle^D<", Lionsclub-Hilfswerk, Stedinger Rassegeflügelzüchter, Trägerverein Bürgerrundfunk, Gründungsmitglied "Schatzkiste: alte Schätze ^DDS neues Leben", das Soziale Kaufhaus Elsfleth, Stedinger Turnverein Berne, Fußball-Club FC Landtag, Parlamentarische Vereinigung Niedersachsen e. V.
Mitglied des Niedersächsischen Landtages der 17. bis 19. Wahlperiode (seit 22. Oktober 2014).
Seit 2001 Mitglied des Rates der Gemeinde Berne. Seit 2006 Mitglied des Kreistages im Landkreis Wesermarsch.
Gemäß den Verhaltensregeln für die Mitglieder des Landtages (Abschnitt I Absatz 6) sind die veröffentlichungspflichtigen Angaben innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Mandatsantritt von den Abgeordneten mitzuteilen. Deshalb werden aktuell nur Angaben, die bereits vorliegen und verarbeitet wurden, für die begonnene 19. Wahlperiode aufgeführt. Die Angaben werden nach Eingang schnellstmöglich bearbeitet und so schrittweise vervollständigt.
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In den letzten zwei Jahren vor der Mitgliedschaft im Landtag der aktuellen Wahlperiode ausgeübte selbstständige oder unselbstständige Berufstätigkeit sowie gesetzliche oder vertragliche Berechtigungen, Tätigkeiten nach dem Ende der Mandatszeit fortsetzen zu dürfen
Aktuell keine Einträge vorhanden.
Rechtsgrundlagen
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Handbuch und auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landtages".