
Gerd Hujahn
SPD
Wahlkreis: 15 Göttingen/Münden
Diplom-Sozialwissenschaftler
Diplom-Verwaltungswirt (FH)
Polizeidirektor a. D.
Kesselbach 24
34346 Hann. Münden
05541 12660
wahlkreisbuero@hujahn.de
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Lebenslauf
Geboren am 31. Juli 1961 in Verden (Aller). 1978 Eintritt in den mittleren Polizeivollzugsdienst. Von 1986 bis 1989 Aufstieg in den gehobenen Dienst, Abschluss als Diplom-Verwaltungswirt. Von 1996 bis 1998 Aufstieg in den höheren Dienst an der Polizei-Führungsakademie Münster. Von 1998 bis 2000 Leiter Einsatz der Polizeiinspektion Ost bei der Polizeidirektion Hannover. Von 2016 bis zum Eintritt in den Landtag 2017 Personaldezernent der Polizeidirektion Göttingen, Polizeidirektor.
Mitglied des Niedersächsischen Landtages der 18. und 19. Wahlperiode (seit 14. November 2017).
Mitglied des Ortsrates Lippoldshausen, seit 2013 Ortsbürgermeister. Mitglied des Kreistages im Landkreis Göttingen.
Gemäß den Verhaltensregeln für die Mitglieder des Landtages (Abschnitt I Absatz 6) sind die veröffentlichungspflichtigen Angaben innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Mandatsantritt von den Abgeordneten mitzuteilen. Deshalb werden aktuell nur Angaben, die bereits vorliegen und verarbeitet wurden, für die begonnene 19. Wahlperiode aufgeführt. Die Angaben werden nach Eingang schnellstmöglich bearbeitet und so schrittweise vervollständigt.
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In den letzten zwei Jahren vor der Mitgliedschaft im Landtag der aktuellen Wahlperiode ausgeübte selbstständige oder unselbstständige Berufstätigkeit sowie gesetzliche oder vertragliche Berechtigungen, Tätigkeiten nach dem Ende der Mandatszeit fortsetzen zu dürfen
Es besteht eine gesetzliche Berechtigung, die frühere Tätigkeit beim Land Niedersachsen nach dem Ende der Mandatszeit fortsetzen zu dürfen.
Rechtsgrundlagen
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Handbuch und auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landtages".