
Axel Miesner
CDU
Wahlkreis: 60 Osterholz
Selbstständiger Elektroingenieur
Diplom-Ingenieur (FH)
Baumschulenweg 9
28865 Lilienthal
04792 9519170
axel@miesner.de
www.axel-miesner.de
Lebenslauf
Geboren am 15. Mai 1965 in Bremen, eine Tochter. Besuch der Haupt- und Realschule in Lilienthal, anschließend Lehre als Elektroinstallateur. Erwerb der Fachhochschulreife in Osterholz-Scharmbeck, anschließend Studium der Automatisierungstechnik an der Hochschule Bremen, Abschluss als Diplom-Ingenieur (FH). Tätigkeit in der Entwicklung und im Vertrieb der datentechnischen Branche. Seit 1995 selbstständig tätig als Inhaber eines System- und Dienstleistungshauses in Lilienthal.
Mitglied der CDU seit 1980. Vorsitzender des CDU-Ortsverbandes Worphausen seit 1995.
Mitglied des Niedersächsischen Landtages der 15. bis 18. Wahlperiode (seit 4. März 2003).
Seit 1991 Mitglied des Rates der Gemeinde Lilienthal. Seit 2001 Mitglied des Kreistages im Landkreis Osterholz.
-
In den letzten zwei Jahren vor der Mitgliedschaft im Landtag der aktuellen Wahlperiode ausgeübte selbstständige oder unselbstständige Berufstätigkeit
Axel Miesner Zeit + Sicherheit, Lilienthal, Vertrieb und Service von Systemen für die Zeitwirtschaft und Zugangskontrolle.
-
Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat, die selbstständig oder im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses ausgeübt werden
Axel Miesner Zeit + Sicherheit, Lilienthal, Vertrieb und Service von Systemen für die Zeitwirtschaft und Zugangskontrolle.
-
Tätigkeiten in Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts
Gemeinde Lilienthal, Lilienthal, Mitglied des Rates,
Landkreis Osterholz, Osterholz, Mitglied des Kreistages. -
Tätigkeiten in Vereinen, Verbänden oder ähnlichen Organisationen oder in Stiftungen des privaten Rechts
Metropolregion Bremen-Oldenburg im Nordwesten e. V., Delmenhorst, Mitglied des Parlamentarischen Beirates.
Rechtsgrundlagen
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Handbuch und auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landtages".