Wahl, Ministerpräsident/-in
Die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident wird vom Landtag mit der Mehrheit seiner Miglieder ohne Aussprache in geheimer Abstimmung gewählt (absolute Mehrheit). Bekommt im ersten Wahlgang niemand diese erforderliche Mehrheit, findet eine neue Wahl statt. Gewählt ist dann, wer die meisten Stimmen erhält (relative Mehrheit).