Qualifizierte Mehrheit

Die qualifizierte Mehrheit ist bei wichtigen Entscheidungen im Parlament oder in sonstigen Gremien eine Mehrheit, die über die einfache Mehrheit hinausgeht. Der Anteil der Zustimmung der Stimmberechtigten wird vorher festgelegt, z. B. die Zweidrittelmehrheit.
Der Landtag beschließt mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen, sofern die Niedersächsische Verfassung nichts anderes bestimmt. Die Verfassung bestimmt aber zum Beispiel, dass bei Verfassungsänderungen, bei dem Beschluss zur Auflösung des Landtages oder bei Abberufung des Präsidiums eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich ist. Hier spricht man dann von einer qualifizierten Mehrheit.