Landtag von A – Z (Glossar)
- Übergangsgeld
- Scheiden Abgeordnete aus dem Landtag aus, so erhalten sie - wenn sie mindestens ein Jahr dem Landtag angehört haben - ein Übergangsgeld. Als Übergangsgeld wird die Grundentschädigung über den Monat…
- Überhangmandate
- Die für den Niedersächsischen Landtag geltende gesetzliche Mindestzahl von 135 Abgeordneten kann sich durch sogenannte Überhang- und Ausgleichsmandate erhöhen. Überhangmandate werden vergeben, wenn…
- Unterausschüsse
- Jeder Ausschuss kann zur Vorbereitung seiner Arbeit Unterausschüsse einsetzen. Diese werden entweder zur Beratung eines bestimmten Gesetzentwurfes oder eines besonderen Problems eingesetzt. Sie können…
- Unterrichtung
- Bei einer Unterrichtung durch die Landesregierung handelt es sich um einen schriftlichen Bericht, der entweder auf Verlangen des Landtages oder auf Eigeninitiative der Landesregierung dem Parlament…
- Unterrichtungspflicht (der Landesregierung)
- Nach Artikel 25 der Niedersächsischen Verfassung ist die Landesregierung verpflichtet, den Landtag über die Vorbereitung von Gesetzen sowie über Grundsatzfragen der Landesplanung, der Standortplanung…
- Untersuchungsausschüsse
- Nach Artikel 27 der Niedersächischen Verfassung hat der Landtag das Recht und auf Antrag von mindestens einem Fünftel seiner Mitglieder die Pflicht, einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss…
- Untersuchungsrecht
- Ein Instrument der Kontrollfunktion des Landtages ist das Untersuchungsrecht. Danach ist der Landtag befugt und auf Antrag von mindestens einem Fünftel seiner Mitglieder sogar verpflichtet, einen…
- Unvereinbarkeit
- Der Grundsatz der Unvereinbarkeit (Inkompatibilität) bedeutet, dass eine Person grundsätzlich nicht zugleich in Amt und Mandat tätig sein soll. Dieser Grundsatz hat sich aus der Idee der…