
Volker Meyer
CDU
Landeswahlvorschlag
Sparkassenbetriebswirt
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27211 Bassum
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Lebenslauf
Geboren am 23. April 1968. Realschulabschluss 1984. Nach der Ausbildung bis 1988 Polizeibeamter im Bundesgrenzschutz. Anschließend von 1988 bis 1991 Ausbildung zum Sparkassenkaufmann und 1992 Weiterqualifizierung zum Sparkassenbetriebswirt. Von 1988 bis zur Wahl in den Landtag 2013 Angestellter bei der Kreissparkasse Syke.
Mitglied der CDU seit 1986. Stellv. Vorsitzender des CDU-Kreisverbandes Diepholz. Vorsitzender des CDU-Stadtverbandes Bassum.
Mitglied des Niedersächsischen Landtages der 17. bis 19. Wahlperiode (seit 19. Februar 2013).
Seit 1996 Mitglied des Kreistages im Landkreis Diepholz, seit 1999 Vorsitzender der CDU-Kreistagsfraktion, seit 2015 stellv. Landrat.
Gemäß den Verhaltensregeln für die Mitglieder des Landtages (Abschnitt I Absatz 6) sind die veröffentlichungspflichtigen Angaben innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Mandatsantritt von den Abgeordneten mitzuteilen. Deshalb werden aktuell nur Angaben, die bereits vorliegen und verarbeitet wurden, für die begonnene 19. Wahlperiode aufgeführt. Die Angaben werden nach Eingang schnellstmöglich bearbeitet und so schrittweise vervollständigt.
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In den letzten zwei Jahren vor der Mitgliedschaft im Landtag der aktuellen Wahlperiode ausgeübte selbstständige oder unselbstständige Berufstätigkeit sowie gesetzliche oder vertragliche Berechtigungen, Tätigkeiten nach dem Ende der Mandatszeit fortsetzen zu dürfen
Es besteht eine gesetzliche Berechtigung, die frühere Tätigkeit bei der Kreissparkasse Syke nach dem Ende der Mandatszeit fortsetzen zu dürfen.
Rechtsgrundlagen
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Handbuch und auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landtages".