
Ulf Prange
SPD
Wahlkreis: 62 Oldenburg-Mitte/Süd
Rechtsanwalt
Huntestraße 23
26135 Oldenburg
0441 36117512 (Wahlkreisbüro)
wahlkreisbuero@ulf-prange.de
www.ulf-prange.de
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Lebenslauf
Geboren am 25. Juli 1975 in Oldenburg (Oldenburg), ledig. 1994 Abitur in Oldenburg, von 1994 bis 1995 Zivildienst in Oldenburg. Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Osnabrück, der Université Paris-Val de Marne sowie an der Humboldt-Universität zu Berlin, 2001 Erstes juristisches Staatsexamen. Referendariat beim Oberlandesgericht Oldenburg, 2003 Zweites juristisches Staatsexamen. Zugelassen als Rechtsanwalt seit 2003, Fachanwalt für Verkehrsrecht seit 2008. Von 2004 bis März 2013 Rechtsanwalt in der Rechtsanwaltskanzlei Danne & Enneking in Oldenburg. Seit März 2013 Rechtsanwalt in der Rechtsanwaltskanzlei Prange in Oldenburg.
Mitgliedschaften: Arbeiterwohlfahrt (AWO), Sozialverband Deutschland ^DDS Landesverband Niedersachsen e. V. (SoVD), Oldenburger Anwalts- und Notarverein e. V., Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltsvereins, Gewerkschaft der Polizei (GdP), Universitätsgesellschaft Oldenburg e. V., Freunde und Förderer des Horst-Janssen-Museums Oldenburg e. V., Bürger- und Gartenbauverein Osternburg-Dammtor e. V.
Mitglied der SPD seit 1999. Von 2003 bis März 2019 Vorsitzender des SPD-Ortsvereins Stadtmitte-Süd/Osternburg, seit März 2019 stellv. Vorsitzender. Vorsitzender des SPD-Unterbezirks Oldenburg-Stadt von Juli 2014 bis April 2018.
Mitglied des Niedersächsischen Landtages der 17. bis 19. Wahlperiode (seit 19. Februar 2013).
Seit 2016 Mitglied des Rates der Stadt Oldenburg, Vorsitzender der SPD-Ratsfraktion.
Gemäß den Verhaltensregeln für die Mitglieder des Landtages (Abschnitt I Absatz 6) sind die veröffentlichungspflichtigen Angaben innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Mandatsantritt von den Abgeordneten mitzuteilen. Deshalb werden aktuell nur Angaben, die bereits vorliegen und verarbeitet wurden, für die begonnene 19. Wahlperiode aufgeführt. Die Angaben werden nach Eingang schnellstmöglich bearbeitet und so schrittweise vervollständigt.
Aktuell keine Angaben vorhanden.
Rechtsgrundlagen
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Handbuch und auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landtages".