
Thore Güldner
SPD
Wahlkreis: 64 Oldenburg-Land
Politikwissenschaftler
Arthur-Fitger-Straße 10
27749 Delmenhorst
04221 1521214
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Lebenslauf
Geboren am 9. Dezember 1995 in Delmenhorst. Fachabitur 2014. Von 2014 bis 2019 Studium der Politikwissenschaften und Geschichte an der Universität Vechta, während des Studiums diverse Nebenjobs, u. a. als studentischer Mitarbeiter im Bundestagswahlkreisbüro von MdB Susanne Mittag. Ab 2017 Mitarbeiter des Landtagsabgeordneten Deniz Kurku, zuständig für Innen- und Verbraucherschutzpolitik. Ab 2020 wissenschaftlicher Mitarbeiter der Bundestagsabgeordneten Susanne Mittag, zuständig für Innenpolitik und Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
Seit 2011 Mitglied im Niedersächsischen Fußballverband, Fußballschiedsrichter.
Seit 2014 Mitglied der SPD.
Mitglied des Niedersächsischen Landtages der 19. Wahlperiode (seit 8. November 2022).
Seit 2016 Mitglied des Kreistages im Landkreis Oldenburg, seit 2021 Vorsitzender der SPD-Kreistagsfraktion. Seit 2016 Mitglied des Rates der Gemeinde Dötlingen, Vorsitzender des Brandschutzausschusses.
Gemäß den Verhaltensregeln für die Mitglieder des Landtages (Abschnitt I Absatz 6) sind die veröffentlichungspflichtigen Angaben innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Mandatsantritt von den Abgeordneten mitzuteilen. Deshalb werden aktuell nur Angaben, die bereits vorliegen und verarbeitet wurden, für die begonnene 19. Wahlperiode aufgeführt. Die Angaben werden nach Eingang schnellstmöglich bearbeitet und so schrittweise vervollständigt.
Aktuell keine Angaben vorhanden.
Rechtsgrundlagen
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Handbuch und auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landtages".