
Stephan Weil
SPD
Wahlkreis: 25 Hannover-Buchholz
Jurist
Oberbürgermeister a.D.
Ministerpräsident
Odeonstraße 15/16
30159 Hannover
0511 1674-157
buero@stephan-weil.de
www.stephanweil.de
facebook.com/Stephan.Weil
twitter.com/stephanweil
Lebenslauf
Geboren am 15. Dezember 1958 in Hamburg, verheiratet, ein Sohn. Abitur 1977 am Kaiser-Wilhelm-Gymnasium in Hannover. 1977/1978 Zivildienst in der Kinder- und Jugendpsychiatrie der Kinderheilanstalt Hannover. 1978 Jura-Studium an der Universität Göttingen, 1983 Erstes juristisches Staatsexamen. Von 1987 bis 1989 Rechtsanwalt in Hannover. Von 1989 bis 1991 Richter und Staatsanwalt. Anschließend bis 1994 Richter am Amtsgericht Hannover, zum Teil unter Abordnung an das Niedersächsische Justizministerium, von 1994 bis 1997 dort Ministerialrat. Von 1997 bis 2006 Stadtkämmerer von Hannover. Von 2006 bis 2013 Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Hannover.
Seit Januar 2012 Landesvorsitzender der SPD Niedersachsen.
Mitglied des Niedersächsischen Landtages der 17. und 18. Wahlperiode (seit 19. Februar 2013).
Seit 19. Februar 2013 Niedersächsischer Ministerpräsident und Mitglied des Bundesrates.
keine
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Tätigkeiten in Unternehmen
Volkswagen AG, Wolfsburg, Mitglied des Aufsichtsrates.
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Tätigkeiten in Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts
Deutsches Museum, München, Mitglied des Kuratoriums.
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Tätigkeiten in Vereinen, Verbänden oder ähnlichen Organisationen oder in Stiftungen des privaten Rechts
Robert-Enke-Stiftung, Hannover, Vorsitzender des Kuratoriums.
Rechtsgrundlagen
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Handbuch und auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landtages".