
Stefan Klein
SPD
Wahlkreis: 11 Salzgitter
Politikwissenschaftler (M. A.)
Gewerkschaftssekretär
Riesentrapp 14
38226 Salzgitter
05341 2239665 (Wahlkreisbüro)
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Lebenslauf
Geboren am 28. November 1970 in Salzgitter, verheiratet, zwei Kinder. Nach Abschluss an der Emil-Langen-Realschule Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten bei der Stadt Salzgitter. Im Anschluss vierjährige Berufstätigkeit. 1997 Abitur am Fachgymnasium Wirtschaft. 2005 Abschluss des Studiums der Politikwissenschaften, Soziologie und Rechtswissenschaften an der Technischen Universität Braunschweig. Von 2003 bis zur Wahl in den Landtag 2008 tätig als Gewerkschaftssekretär bei Ver.di in Braunschweig.
Mitgliedschaften: u. a. Sozialverband Deutschland, AWO, Kinderschutzbund, Freiwillige Feuerwehr, Passagio, Fanfarenzug Salzgitter.
Mitglied der SPD seit 1998.
Mitglied des Niedersächsischen Landtages der 16. bis 19. Wahlperiode (seit 26. Februar 2008). Von Februar 2013 bis November 2017 Schriftführer des Niedersächsischen Landtages.
Seit 2001 Mitglied des Rates der Stadt Salzgitter, seit 2006 Bürgermeister.
Gemäß den Verhaltensregeln für die Mitglieder des Landtages (Abschnitt I Absatz 6) sind die veröffentlichungspflichtigen Angaben innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Mandatsantritt von den Abgeordneten mitzuteilen. Deshalb werden aktuell nur Angaben, die bereits vorliegen und verarbeitet wurden, für die begonnene 19. Wahlperiode aufgeführt. Die Angaben werden nach Eingang schnellstmöglich bearbeitet und so schrittweise vervollständigt.
Aktuell keine Angaben vorhanden.
Rechtsgrundlagen
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Handbuch und auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landtages".