
Sebastian Penno
SPD
Wahlkreis: 17 Northeim
Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Scharnhorstplatz 8
37154 Northeim
05551 4094648 (Wahlkreisbüro)
info@sebastian-penno.de
www.sebastian-penno.de
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Lebenslauf
Geboren am 12. Juli 1990 in Northeim, ev.-luth., ledig, keine Kinder. 2011 Abitur am Gymnasium Corvinianum in Northeim. Von 2011 bis 2014 Studium der Rechtswissenschaft, von 2014 bis 2017 Bachelorstudium der Fächer Germanistik und Politikwissenschaft und von 2017 bis 2020 Masterstudium der Fächer Deutsch und Politik-Wirtschaft (alles an der Georg-August-Universität in Göttingen). Von 2014 bis 2021 Mitarbeiter im Wahlkreisbüro der SPD-Landtagsabgeordneten Frauke Heiligenstadt MdL. Seit 2021 bis zur Wahl in den Niedersächsischen Landtag beschäftigt als Wissenschaftlicher Mitarbeiter und Leiter des Wahlkreisbüros der SPD-Bundestagsabgeordneten Frauke Heiligenstadt MdB.
Mitglied der SPD seit 2009. Vorsitzender des SPD-Ortsvereins Northeim und der SPD-Abteilung Northeim-Süd.
Mitglied des Niedersächsischen Landtages der 19. Wahlperiode (seit 8. November 2022).
Seit 2020 Mitglied des Rates der Stadt Northeim, seit 2021 Vorsitzender der SPD-Ratsfraktion Northeim. Seit 2021 Mitglied des Kreistages des Landkreises Northeim.
Gemäß den Verhaltensregeln für die Mitglieder des Landtages (Abschnitt I Absatz 6) sind die veröffentlichungspflichtigen Angaben innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Mandatsantritt von den Abgeordneten mitzuteilen. Deshalb werden aktuell nur Angaben, die bereits vorliegen und verarbeitet wurden, für die begonnene 19. Wahlperiode aufgeführt. Die Angaben werden nach Eingang schnellstmöglich bearbeitet und so schrittweise vervollständigt.
Aktuell keine Angaben vorhanden.
Rechtsgrundlagen
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Handbuch und auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landtages".