
Sabine Tippelt
SPD
Wahlkreis: 20 Holzminden
Zahnmedizinische Verwaltungsfachangestellte
Schriftführerin des Niedersächsischen Landtages
Am Freibad 12
31073 Delligsen
05187 3317
sabine.tippelt@t-online.de
www.sabine-tippelt.de
Lebenslauf
Geboren am 13. September 1961 in Grünenplan, Landkreis Holzminden, verheiratet. 1978 Realschulabschluss in Delligsen. Von 1978 bis 1981 Ausbildung zur zahnmedizinischen Fachangestellten. Von 1981 bis zur Wahl in den Landtag 2008 in diesem Beruf tätig.
Mitglied der SPD seit 1986. Vorsitzende des SPD-Unterbezirks Holzminden.
Mitglied des Niedersächsischen Landtages der 16. bis 18. Wahlperiode (seit 26. Februar 2008). Von Februar 2013 bis 14. November 2017 und seit 22. November 2017 Schriftführerin des Niedersächsischen Landtages.
Seit 1986 Mitglied des Rates im Flecken Delligsen, von 2011 bis Februar 2014 und seit 2016 Vorsitzende der SPD-Ratsfraktion, stellv. Bürgermeisterin. Seit 2001 Mitglied des Kreistages im Landkreis Holzminden, seit 2011 stellv. Landrätin.
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In den letzten zwei Jahren vor der Mitgliedschaft im Landtag der aktuellen Wahlperiode ausgeübte selbstständige oder unselbstständige Berufstätigkeit
Es besteht eine gesetzliche Berechtigung, die frühere Tätigkeit in der Zahnarztpraxis in Delligsen nach dem Ende der Mandatszeit fortsetzen zu dürfen.
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Tätigkeiten in Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts
Flecken Delligsen, Delligsen, Mitglied des Rates, Vorsitzende der SPD-Ratsfraktion und stellv. Bürgermeisterin,
Landkreis Holzminden, Holzminden, Mitglied des Kreistages und stellv. Landrätin,
Kinder- und Jugendpflegestiftung der Kirchengemeinde St. Georg, Delligsen, Mitglied des Vorstands der lt;,Menschens-Kinder-Stiftunglt;".
Rechtsgrundlagen
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Handbuch und auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landtages".