
Sabine Tippelt
SPD
Wahlkreis: 19 Holzminden
Zahnmedizinische Verwaltungsfachangestellte
Vizepräsidentin des Niedersächsischen Landtages
Obere Straße 44
37603 Holzminden
05531 949395 (Wahlkreisbüro)
0511 3030-3095 (Büro)
sabine.tippelt@t-online.de
www.sabine-tippelt.de
facebook.com/Tippelt.Sabine
instagram.com/sabinetippelt
Lebenslauf
Geboren am 13. September 1961 in Grünenplan, Landkreis Holzminden, verwitwet. 1978 Realschulabschluss in Delligsen. Von 1978 bis 1981 Ausbildung zur zahnmedizinischen Fachangestellten. Von 1981 bis zur Wahl in den Landtag 2008 in diesem Beruf tätig.
Mitglied der SPD seit 1986. Vorsitzende des SPD-Ortsvereins Hilsmulde.
Mitglied des Niedersächsischen Landtages der 16. bis 19. Wahlperiode (seit 26. Februar 2008). Von Februar 2013 bis November 2022 Schriftführerin des Niedersächsischen Landtages. Seit 30. November 2022 Vizepräsidentin des Niedersächsischen Landtages.
Seit 1986 Mitglied des Rates des Fleckens Delligsen, Vorsitzende der SPD-Ratsfraktion und stellv. Bürgermeisterin. Seit 2001 Mitglied des Kreistages Holzminden, seit 2011 stellv. Landrätin, seit 2021 Vorsitzende der SPD/FDP/Grüne-Gruppe.
Gemäß den Verhaltensregeln für die Mitglieder des Landtages (Abschnitt I Absatz 6) sind die veröffentlichungspflichtigen Angaben innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Mandatsantritt von den Abgeordneten mitzuteilen. Deshalb werden aktuell nur Angaben, die bereits vorliegen und verarbeitet wurden, für die begonnene 19. Wahlperiode aufgeführt. Die Angaben werden nach Eingang schnellstmöglich bearbeitet und so schrittweise vervollständigt.
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In den letzten zwei Jahren vor der Mitgliedschaft im Landtag der aktuellen Wahlperiode ausgeübte selbstständige oder unselbstständige Berufstätigkeit sowie gesetzliche oder vertragliche Berechtigungen, Tätigkeiten nach dem Ende der Mandatszeit fortsetzen zu dürfen
Aktuell keine Einträge vorhanden.
Rechtsgrundlagen
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Handbuch und auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landtages".