
Philipp Raulfs
SPD
Wahlkreis: 6 Gifhorn-Süd
Ingenieur (M.Sc.)
Steinweg 11
38518 Gifhorn
05371 15474
kontakt@philipp-raulfs.de
www.philipp-raulfs.de
facebook.com/philippraulfs
Lebenslauf
Geboren am 25. April 1991 in Gifhorn und seit Geburt wohnhaft in der Gemeinde Hillerse. Nach dem Realschulabschluss Ausbildung zum Mechatroniker. Anschließend nebenberuflich Fachabitur. Von 2012 bis 2016 duales Studium an der Fachhochschule Hannover - Abschluss Bachelor of Engineering. Von 2016 bis 2019 Maschinenbaustudium an der Leibniz Universität Hannover, Abschluss Master of Science.
Mitglied des Niedersächsischen Landtages der 18. Wahlperiode (seit 14. November 2017). Vom 14. bis 22. November 2017 Schriftführer des Niedersächsischen Landtages.
Seit 2011 Mitglied des Rates der Gemeinde Hillerse, Vorsitzender der SPD-Ratsfraktion. Seit 2016 Mitglied des Rates der Samtgemeinde Meinersen.
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In den letzten zwei Jahren vor der Mitgliedschaft im Landtag der aktuellen Wahlperiode ausgeübte selbstständige oder unselbstständige Berufstätigkeit
Baker Hughes (Deutschland) GmbH, Celle, Werkstudent,
Raulfs & Raulfs GbR, Hillerse, Weihnachtsbaumproduktion. -
Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat, die selbstständig oder im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses ausgeübt werden
Baker Hughes (Deutschland) GmbH, Celle, Werkstudent, monatlich, Stufe 1 (bis März 2019),
Raulfs & Raulfs GbR, Hillerse, Weihnachtsbaumproduktion. -
Tätigkeiten in Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts
Gemeinde Hillerse, Hillerse, Mitglied des Rates und Vorsitzender der SPD-Ratsfraktion,
Samtgemeinde Meinersen, Meinersen, Mitglied des Rates,
Landkreis Gifhorn, Gifhorn, Bürgervertreter des Kreistages,
Land Niedersachsen, Hannover, stellv. beratendes Mitglied des Landesjugendhilfeausschusses. -
Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften
Raulfs & Raulfs GbR, Hillerse.
Rechtsgrundlagen
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Handbuch und auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landtages".