
Meta Janssen-Kucz
Bündnis 90/Die Grünen
Landeswahlvorschlag
Diplomsozialpädagogin/Diplomsozialarbeiterin
Schulleiterin und Geschäftsführerin a. D.
Vizepräsidentin des Niedersächsischen Landtages
Vorsitzende des Ausschusses für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Hannah-Arendt-Platz 1
30159 Hannover
0511 3030-3311 (Büro)
meta.janssen-kucz@lt.niedersachsen.de (Büro)
www.janssen-kucz.de
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Lebenslauf
Geboren am 11. August 1961 in Uplengen/Klein-Remels, verheiratet, zwei Kinder. Fachhochschulreife 1982 in Emden, Studium Sozialwesen in Braunschweig von 1982 bis 1986, Abschluss als Diplomsozialpädagogin/Diplomsozialarbeiterin. Berufliche Tätigkeiten: Volkshochschule Stadt und Landkreis Leer, Landkreis Leer - Amt für Wirtschaftsförderung, Bildungswerk der Nds. Wirtschaft, Stadt Leer - Jugendamt (von 1991 bis 1996). Von 2009 bis zum Eintritt in den Landtag 2011 Schulleiterin und Geschäftsführerin der Deutsch-Niederländischen Heimvolkhochschule e.V. - Europahaus Aurich.
Stellv. Vorsitzende des Volksbundes Kriegsgräberfürsorge Niedersachsen e. V., seit Mai 2023 Vorsitzende des Landesverbandes der Volkshochschulen Niedersachsens e. V.
Mitglied von Bündnis 90/Die Grünen seit 1993. Landesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen Niedersachsen von 1996 bis 1998 von 2014 bis 2017.
Mitglied des Niedersächsischen Landtages der 14. und 15. Wahlperiode (vom 30. März 1998 bis 26. Februar 2008) und der 16. bis 19. Wahlperiode (seit 24. Oktober 2011). Seit 22. November 2017 Vizepräsidentin des Niedersächsischen Landtages. Vorsitzende des Ausschusses für Umwelt, Energie und Klimaschutz und umweltpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Keine.
Gemäß den Verhaltensregeln für die Mitglieder des Landtages (Abschnitt I Absatz 6) sind die veröffentlichungspflichtigen Angaben innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Mandatsantritt von den Abgeordneten mitzuteilen. Deshalb werden aktuell nur Angaben, die bereits vorliegen und verarbeitet wurden, für die begonnene 19. Wahlperiode aufgeführt. Die Angaben werden nach Eingang schnellstmöglich bearbeitet und so schrittweise vervollständigt.
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In den letzten zwei Jahren vor der Mitgliedschaft im Landtag der aktuellen Wahlperiode ausgeübte selbstständige oder unselbstständige Berufstätigkeit sowie gesetzliche oder vertragliche Berechtigungen, Tätigkeiten nach dem Ende der Mandatszeit fortsetzen zu dürfen
Aktuell keine Einträge vorhanden.
Rechtsgrundlagen
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Handbuch und auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landtages".