Martina Machulla
CDU
Landeswahlvorschlag
Rechtsanwältin
Walderseestraße 21
30177 Hannover
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Lebenslauf
Geboren am 28. Januar 1962, ev.-luth., verheiratet, zwei Kinder. Nach dem Abitur Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin mit anschließendem Referendariat bis 1994, während des Referendariats Geburt der Kinder. 1994 Gründung der kleinen Kindertagesstätte Villa Kunterbunt in Neustadt a. Rbge. und Gründung einer Rechtsanwaltskanzlei, dort Fachanwältin für Familienrecht.
Mitglied des Verbandes deutscher Unternehmerinnen, Landesverbandsvorsitzende. Mitglied des Beirates der Stiftung Familie in Not. Mitglied des strategischen Beirates des Social Innovation Center. Mitglied der Frauen-Union Hannover-Stadt, Vorsitzende. Mitglied des Bezirksvorstandes der Frauen-Union Hannover, stellv. Vorsitzende. Mitglied der Ost- und Mitteleuropäischen Vereinigung Hannover-Stadt, stellv. Vorsitzende. Mitglied des Vorstandes des Bezirksverbandes Hannover der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT). Mitglied im Kuratorium Museum Friedland. Mitglied im Kuratorium der Stiftung Opferhilfe.
Mitglied des Niedersächsischen Landtages der 19. Wahlperiode (seit 8. November 2022).
Keine.
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In den letzten zwei Jahren vor der Mitgliedschaft im Landtag der aktuellen Wahlperiode ausgeübte selbstständige oder unselbstständige Berufstätigkeit sowie gesetzliche oder vertragliche Berechtigungen, Tätigkeiten nach dem Ende der Mandatszeit fortsetzen zu dürfen
LEXAKTIV GbR, Hannover, selbstständige Gewerbetreibende (bis Mai 2022),
Machulla Rechtsanwälte PartGmbB, Neustadt a. Rbge., Rechtsanwältin.
Rechtsgrundlagen
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Handbuch und auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landtages".