
Martina Machulla
CDU
Landeswahlvorschlag
Rechtsanwältin
Walderseestraße 21
30177 Hannover
0511 53079800 (Wahlkreisbüro)
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Lebenslauf
Geboren am 28.Januar 1962, ev.-luth., verheiratet, zwei Kinder. Nach dem Abitur Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin mit anschließendem Referendariat bis 1994, während des Referendariats Geburt der Kinder. 1994 Gründung der Kleinen Kindertagesstätte Villa Kunterbunt in Neustadt a. Rbge. und Gründung einer Rechtsanwaltskanzlei, dort Fachanwältin für Familienrecht.
Mitglied des Verbandes deutscher Unternehmerinnen, Landesverbandsvorsitzende. Mitglied des Beirates der Stiftung Familie in Not. Mitglied des strategischen Beirates des Social Innovation Center. Mitglied der Frauen Union Hannover-Stadt, Vorsitzende. Mitglied des Bezirksvorstandes der Frauenunion Hannover, stellv. Vorsitzende. Mitglied der Ost- und Mitteleuropäischen Vereinigung Hannover-Stadt, stellv. Vorsitzende.
Mitglied des Niedersächsischen Landtages der 19. Wahlperiode (seit 8. November 2022).
Keine.
Gemäß den Verhaltensregeln für die Mitglieder des Landtages (Abschnitt I Absatz 6) sind die veröffentlichungspflichtigen Angaben innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Mandatsantritt von den Abgeordneten mitzuteilen. Deshalb werden aktuell nur Angaben, die bereits vorliegen und verarbeitet wurden, für die begonnene 19. Wahlperiode aufgeführt. Die Angaben werden nach Eingang schnellstmöglich bearbeitet und so schrittweise vervollständigt.
Aktuell keine Angaben vorhanden.
Rechtsgrundlagen
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Handbuch und auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landtages".