
Markus Brinkmann
SPD
Wahlkreis: 22 Sarstedt/Bad Salzdetfurth
Gewerkschaftssekretär
Schriftführer des Niedersächsischen Landtages
Am Wellbrunnen 13 a
31157 Sarstedt
05066 6035735
markus-brinkmann@t-online.de
www.wk22.de
Lebenslauf
Geboren am 30. Juni 1961 in Hildesheim, röm.-kath., verheiratet. Nach dem Realschulabschluss von 1978 bis 1981 Ausbildung bei der Deutschen Bundespost. Von 1988 bis 1989 Besuch der Sozialakademie Dortmund. Von 1989 bis 2001 Bezirkssekretär bei der Deutschen Postgewerkschaft, danach bis 2006 Bezirksgeschäftsführer Ver.di Bezirk Leine-Weser. Seit 2006 bis zum Einzug in den Landtag 2008 stellv. Bezirksgeschäftsführer Ver.di Bezirk Hannover/Leine-Weser.
Mitglied der SPD seit 1983. Mitglied des Vorstandes im SPD-Bezirk Hannover.
Mitglied des Niedersächsischen Landtages der 16. bis 18. Wahlperiode (seit 26. Februar 2008). Von Februar 2013 bis 14. November 2017 und seit 22. November 2017 Schriftführer des Niedersächsischen Landtages.
Seit 2011 Mitglied des Rates der Stadt Sarstedt, seit 2016 Ratsvorsitzender.
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Tätigkeiten in Unternehmen
PSD Bank Hannover eG, Hannover, Mitglied der Vertreterversammlung (bis Juni 2018), Vorsitzender des Aufsichtsrates,
Verband der PSD Banken e.V., Bonn, Mitglied des Verbandsrates,
LABORA gGmbH für Arbeit und berufliche Bildung, Peine, Mitglied der Gesellschafterversammlung (ehrenamtlich). -
Tätigkeiten in Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts
Stadt Sarstedt, Sarstedt, Mitglied des Rates, Ratsvorsitzender,
NORD/LB, Hannover, Mitglied des Beirates Öffentlichkeit und Verwaltung,
Kirchengemeinde Heilig Geist, Sarstedt, Mitglied des Kirchenvorstandes. -
Tätigkeiten in Vereinen, Verbänden oder ähnlichen Organisationen oder in Stiftungen des privaten Rechts
Caritasverband für die Diözese Hildesheim e.V., Hildesheim, Mitglied des Caritasrates,
Kolpingwerk Diözesanverband Hildesheim e.V., Hildesheim, stellvertretender Vorsitzender,
Stiftung Niedersächsische Automatenwirtschaft, Hannover, Mitglied des Stiftungsbeirates.
Rechtsgrundlagen
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Handbuch und auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landtages".