
Markus Brinkmann
SPD
Wahlkreis: 21 Sarstedt/Bad Salzdetfurth
Gewerkschaftssekretär
Schriftführer des Niedersächsischen Landtages
Am Wellbrunnen 13 a
31157 Sarstedt
05066 6035735 (privat)
05066 6035736 (privat)
0171 2650048
markus-brinkmann@t-online.de
www.wk22.de
Lebenslauf
Geboren am 30. Juni 1961 in Hildesheim, röm.-kath., verheiratet. Nach dem Realschulabschluss von 1978 bis 1981 Ausbildung bei der Deutschen Bundespost. Von 1988 bis 1989 Besuch der Sozialakademie Dortmund. Von 1989 bis 2001 Bezirkssekretär bei der Deutschen Postgewerkschaft, danach bis 2006 Bezirksgeschäftsführer Ver.di Bezirk Leine-Weser. Seit 2006 bis zum Einzug in den Landtag 2008 stellv. Bezirksgeschäftsführer Ver.di Bezirk Hannover/Leine-Weser.
Mitglied der SPD seit 1983. Mitglied des Vorstandes im SPD-Bezirk Hannover.
Mitglied des Niedersächsischen Landtages der 16. bis 19. Wahlperiode (seit 26. Februar 2008). Von Februar 2013 bis 14. November 2017 und seit 22. November 2017 bis 8. November und seit 30. November 2022 Schriftführer des Niedersächsischen Landtages.
Seit 2011 Mitglied des Rates der Stadt Sarstedt, seit 2016 Ratsvorsitzender.
Gemäß den Verhaltensregeln für die Mitglieder des Landtages (Abschnitt I Absatz 6) sind die veröffentlichungspflichtigen Angaben innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Mandatsantritt von den Abgeordneten mitzuteilen. Deshalb werden aktuell nur Angaben, die bereits vorliegen und verarbeitet wurden, für die begonnene 19. Wahlperiode aufgeführt. Die Angaben werden nach Eingang schnellstmöglich bearbeitet und so schrittweise vervollständigt.
Aktuell keine Angaben vorhanden.
Rechtsgrundlagen
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Handbuch und auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landtages".