Dr. Kathrin Wahlmann
kein Landtagsmandat
Richterin am Landgericht a. D.
Landesministerin
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
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Lebenslauf
Geboren am 4. August 1977 in Osnabrück. 1997 Abitur am Ratsgymnasium Osnabrück, Studium der Rechtswissenschaften und fachspezifische Fremdsprachenausbildung für Juristen (Französisch) an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und der Université Paris II (Panthéon-Assas), 2003 Erstes juristisches Staatsexamen. Von 2004 bis 2006 Rechtsreferendariat beim Landgericht Osnabrück, 2006 Zweites juristisches Staatsexamen. Ab 2007 Richterin im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm, ab 2009 am Landgericht Bielefeld, 2010 Ernennung zur Richterin am Landgericht. Ruhen des Richterverhältnisses während des Landtagsmandats vom Febuar 2013 bis November 2017; Elternzeit von März 2012 bis Januar 2013 und von November 2017 bis September 2018. 2018 Abordnung vom Landgericht Bielefeld an das Landgericht Osnabrück, ab 2019 Richterin am Landgericht Osnabrück. 2017 bis 2020 Promotionsstudium an der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover. 2020 Promotion aufgrund der Dissertation "Mutterschutz und Elternzeit für Abgeordnete", Note: summa cum laude.
Mitglied der SPD seit 1996.
Mitglied des Niedersächsischen Landtages der 17. Wahlperiode (2013 bis 2017).
Seit November 2022 Niedersächsische Justizministerin.
Aktuell keine Angaben vorhanden.
Rechtsgrundlagen
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Handbuch und auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landtages".