Dr. Karl-Ludwig von Danwitz
CDU
Wahlkreis: 43 Soltau
Landwirt
Schriftführer des Niedersächsischen Landtages
Stellv. Vorsitzender des Kultusausschusses
Stellv. Vorsitzender des Petitionsausschusses
Poststraße 11
29640 Schneverdingen
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Lebenslauf
Geboren am 26. Juli 1958 in Viersen, drei Kinder. Aufgewachsen als Ältester von sechs Geschwistern auf einem landwirtschaftlichen Betrieb am Niederrhein. Abitur 1977. Nach dem Abitur Grundwehrdienst und landwirtschaftliches Praktikum. Studium der Agrarwissenschaften in Göttingen. Wissenschaftlicher Mitarbeiter der Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft in Neustadt am Rbge. mit Promotion. Schweinespezialberatung Schleswig-Holstein. Selbständigkeit als Landwirt in Schneverdingen seit 1986.
Mitglied des Niedersächsischen Landtages der 15. und 16. Wahlperiode (vom 4. März 2003 bis 18. Februar 2013) und der 18. und 19. Wahlperiode (seit 14. November 2017). Seit 30. November 2022 Schriftführer des Niedersächsischen Landtages. Stellv. Vorsitzender des Kultusausschusses und stellv. Vorsitzender des Petitionsausschusses.
Mitglied des Rates der Stadt Schneverdingen. Mitglied des Kreistages im Heidekreis.
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In den letzten zwei Jahren vor der Mitgliedschaft im Landtag der aktuellen Wahlperiode ausgeübte selbstständige oder unselbstständige Berufstätigkeit sowie gesetzliche oder vertragliche Berechtigungen, Tätigkeiten nach dem Ende der Mandatszeit fortsetzen zu dürfen
Selbstständiger Landwirt, Schneverdingen,
Naturstrom Wintermoor GmbH & Co. KG, Schneverdingen, Geschäftsführer.
Rechtsgrundlagen
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Handbuch und auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landtages".