
Jens Nacke
CDU
Landeswahlvorschlag
Rechtsanwalt
Vizepräsident des Niedersächsischen Landtages
Wahlkreisbüro: Langenhof 2
26160 Bad Zwischenahn
04403 937562 (Wahlkreisbüro)
0170 2922228
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Lebenslauf
Geboren am 13. September 1971 in Oldenburg (Oldb.). 1987 Abschluss der Realschule in Wiefelstede, anschließend Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten beim Landkreis Ammerland. 1990 Tätigkeit im Umweltamt und im Bauamt des Landkreises Ammerland, nebenberuflich Besuch des Abendgymnasiums. Abitur 1993. Einjähriger USA-Aufenthalt als Stipendiat des Parlamentarischen Patenschaftsprogramms des Deutschen Bundestages. 1994 Studium der Rechtswissenschaften in Münster. 1999 Erstes juristisches Staatsexamen. Anschließend 13 Monate Grundwehrdienst und freiwilliger Dienst bei der Bundesmarine. 2000 Rechtsreferendariat. 2002 Zweites juristisches Staatsexamen und Verleihung der Befähigung zum Richteramt. Seit 2002 Rechtsanwalt in Oldenburg.
Mitglied der CDU seit 1989. Mitglied des Präsidiums der CDU in Niedersachsen, Mitglied des CDU-Landesvorstandes Oldenburg (seit 2001), seit 2019 Landesschatzmeister. Kreisvorsitzender der CDU Ammerland (seit 2013).
Mitglied des Niedersächsischen Landtages der 15. bis 19. Wahlperiode (seit 4. März 2003). Von 2010 bis 2022 Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion. Seit 30. November 2022 Vizepräsident des Niedersächsischen Landtages.
Seit 2006 Mitglied des Rates der Gemeinde Wiefelstede, Vorsitzender der CDU-Ratsfraktion. Seit 2006 Mitglied des Kreistages im Landkreis Ammerland.
Gemäß den Verhaltensregeln für die Mitglieder des Landtages (Abschnitt I Absatz 6) sind die veröffentlichungspflichtigen Angaben innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Mandatsantritt von den Abgeordneten mitzuteilen. Deshalb werden aktuell nur Angaben, die bereits vorliegen und verarbeitet wurden, für die begonnene 19. Wahlperiode aufgeführt. Die Angaben werden nach Eingang schnellstmöglich bearbeitet und so schrittweise vervollständigt.
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In den letzten zwei Jahren vor der Mitgliedschaft im Landtag der aktuellen Wahlperiode ausgeübte selbstständige oder unselbstständige Berufstätigkeit sowie gesetzliche oder vertragliche Berechtigungen, Tätigkeiten nach dem Ende der Mandatszeit fortsetzen zu dürfen
Rechtsanwalt in Oldenburg.
Rechtsgrundlagen
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Handbuch und auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landtages".