
Hanna Naber
SPD
Wahlkreis: 63 Oldenburg-Nord/West
Diplom-Pädagogin, M. A. Sozialmanagement
Präsidentin des Niedersächsischen Landtages
Hannah-Arendt-Platz 1
30159 Hannover
0511 3030-3030 (Büro)
hanna.naber@lt.niedersachsen.de (Büro)
praesidentin@lt.niedersachsen.de (Büro)
www.hannanaber.de
facebook.com/hannanaberspd
instagram.com/hanna_naber
Lebenslauf
Geboren am 21. Mai 1971. Von 1990 bis 1997 Studium der Pädagogik an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg. Von 1995 bis 1997 Honorarkraft der Caritas Oldenburg/Ammerland als Dozentin für außerschulischen Sprachunterricht. Im Jahr 1998 Jugendbildungsreferentin beim DGB Oldenburg/Wilhelmshaven. Von 1999 bis 2002 Bildungsreferentin bei der Sozialistischen Jugend Deutschlands (SJD) - Die Falken. Von 2002 bis 2010 Sozial- und Verbandsreferentin bei der Arbeiterwohlfahrt (AWO), Bezirksverband Weser-Ems. Von 2006 bis 2009 berufsbegleitendes Studium des Sozialmanagements an der Alice Salomon Hochschule Berlin/AWO Bundesakademie. Von 2011 bis zur Wahl in den Landtag 2017 Geschäftsführerin der AWO, Bezirksverband Weser-Ems e. V. und Tochtergesellschaften.
Seit November 2021 Mitglied des Verwaltungsrats des Klinikums Oldenburg und des Aufsichtsrates des Rehabilitationszentrums Oldenburg GmbH.
Mitglied des Vorstandes des SPD-Unterbezirks Oldenburg-Stadt und des SPD Bezirks Weser-Ems. Von 2020 bis November 2022 Generalsekretärin der SPD in Niedersachsen.
Mitglied des Niedersächsischen Landtages der 18. und 19. Wahlperiode (seit 14. November 2017). Seit 8. November 2022 Präsidentin des Niedersächsischen Landtages.
Keine.
Gemäß den Verhaltensregeln für die Mitglieder des Landtages (Abschnitt I Absatz 6) sind die veröffentlichungspflichtigen Angaben innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Mandatsantritt von den Abgeordneten mitzuteilen. Deshalb werden aktuell nur Angaben, die bereits vorliegen und verarbeitet wurden, für die begonnene 19. Wahlperiode aufgeführt. Die Angaben werden nach Eingang schnellstmöglich bearbeitet und so schrittweise vervollständigt.
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In den letzten zwei Jahren vor der Mitgliedschaft im Landtag der aktuellen Wahlperiode ausgeübte selbstständige oder unselbstständige Berufstätigkeit sowie gesetzliche oder vertragliche Berechtigungen, Tätigkeiten nach dem Ende der Mandatszeit fortsetzen zu dürfen
Es besteht eine gesetzliche und vertragliche Berechtigung, das frühere Arbeitsverhältnis mit dem AWO Bezirksverband Weser-Ems e. V. nach dem Ende der Mandatszeit fortsetzen zu dürfen.
Rechtsgrundlagen
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Handbuch und auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landtages".