
Guido Pott
SPD
Wahlkreis: 75 Bramsche
Sparkassenbetriebswirt
Schriftführer des Niedersächsischen Landtages
Lengericher Landstraße 19 b
49078 Osnabrück
0541 58028107
0177 7759924
buero@guido-pott.de
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Lebenslauf
Geboren am 15. Dezember 1966 in Hollage, jetzt Wallenhorst. 1986 Abitur am Gymnasium Carolinum in Osnabrück. Von 1986 bis 1987 Wehrdienst. Von 1987 bis zur Wahl in den Landtag 2017 beschäftigt bei der Sparkasse Osnabrück.
Seit 1983 Mitglied der SPD. Stellv. Vorsitzender des SPD-Kreisverbandes Osnabrück-Land. Mitglied im Vorstand des SPD-Bezirkes Weser-Ems.
Mitglied des Niedersächsischen Landtages der 18. und 19. Wahlperiode (seit 14. November 2017). Seit 30. November 2022 Schriftführer des Niedersächsischen Landtages.
Seit 1986 Mitglied des Rates der Gemeinde Wallenhorst, seit 2001 SPD-Fraktionsvorsitzender. Seit 1996 Mitglied des Kreistages im Landkreis Osnabrück, seit 2016 stellv. Kreistagsvorsitzender.
Gemäß den Verhaltensregeln für die Mitglieder des Landtages (Abschnitt I Absatz 6) sind die veröffentlichungspflichtigen Angaben innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Mandatsantritt von den Abgeordneten mitzuteilen. Deshalb werden aktuell nur Angaben, die bereits vorliegen und verarbeitet wurden, für die begonnene 19. Wahlperiode aufgeführt. Die Angaben werden nach Eingang schnellstmöglich bearbeitet und so schrittweise vervollständigt.
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In den letzten zwei Jahren vor der Mitgliedschaft im Landtag der aktuellen Wahlperiode ausgeübte selbstständige oder unselbstständige Berufstätigkeit sowie gesetzliche oder vertragliche Berechtigungen, Tätigkeiten nach dem Ende der Mandatszeit fortsetzen zu dürfen
Aktuell keine Einträge vorhanden.
Rechtsgrundlagen
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Handbuch und auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landtages".