
Frank Henning
SPD
Wahlkreis: 77 Osnabrück-Ost
Finanzbeamter a. D.
05402 6079117
kontakt(at)frankhenning.info
www.frankhenning.info
Lebenslauf
Geboren am 27. Dezember 1966 in Osnabrück, verheiratet, zwei Töchter. 1986 Abitur an der Gesamtschule Osnabrück-Schinkel. Von 1986 bis 1989 Finanzanwärter beim Finanzamt Osnabrück-Stadt und Studium an der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege - Fachbereich Steuerverwaltung - in Rinteln. Abschluss Diplom-Finanzwirt (FH) 1989. Zuletzt bis zur Wahl in den Landtag 2013 als Betriebsprüfer beim Finanzamt für Großbetriebsprüfung Osnabrück tätig.
Mitgliedschaften: Ver.di und AWO.
Mitglied der SPD seit 1986.
Mitglied des Niedersächsischen Landtages der 17. und 18. Wahlperiode (seit 19. Februar 2013).
Seit 1996 Mitglied des Rates der Stadt Osnabrück, seit 2010 Vorsitzender der SPD-Stadtratsfraktion.
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In den letzten zwei Jahren vor der Mitgliedschaft im Landtag der aktuellen Wahlperiode ausgeübte selbstständige oder unselbstständige Berufstätigkeit
Es besteht eine gesetzliche Berechtigung, die frühere Tätigkeit beim Land Niedersachsen nach Beendigung des Mandats fortsetzen zu dürfen.
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Tätigkeiten in Unternehmen
Stadtwerke AG, Osnabrück, 2. stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrates,
FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH, Greven, Mitglied des Aufsichtsrates,
Wirtschaftsförderung Osnabrück GmbH, Osnabrück, Mitglied des Aufsichtsrates,
Klinikum Osnabrück GmbH (KOS), Osnabrück, Mitglied des Aufsichtsrates,
Klinikum Osnabrücker Land GmbH (KOL), Osnabrück, Vorsitzender des Aufsichtsrates. -
Tätigkeiten in Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts
Stadt Osnabrück, Osnabrück, Mitglied des Rates und Vorsitzender der SPD-Ratsfraktion, jährlich, Stufe 3,
Sparkasse Osnabrück, Osnabrück, Mitglied des Verwaltungsrates.
Rechtsgrundlagen
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Handbuch und auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landtages".