
Eva Viehoff
Bündnis 90/Die Grünen
Landeswahlvorschlag
Agraringenieurin
Schriftführerin des Niedersächsischen Landtages
Stellv. Vorsitzende der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Hannah-Arendt-Platz 1
30159 Hannover
0511 3030-3312 (Büro)
politik@eva-viehoff.de
eva.viehoff@lt.niedersachsen.de
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Lebenslauf
Geboren 1958 in Salzgitter-Lebenstedt, verwitwet, zusammen lebend, drei erwachsene Kinder. Nach dem Abitur Studium der Agrarwissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Nach dem erfolgreichen Studienabschluss Beginn eines Studiums der nordischen Philologie. Nach dem Umzug nach Loxstedt Familienphase. Von 1995 bis 2008 beschäftigt am Alfred-Wegener-Institut Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung. Zunächst beschäftigt im Fachbereich Geosystem, Sektion: Lithosphäre und polare Eisschilde, ab 2000 Frauenbeauftragte des Instituts. Von 2008 bis zur Wahl in den Landtag 2017 beschäftigt beim Kompetenzzentrum Technik-Diversity-Chancengleichheit e.V., Bielefeld.
Seit 1995 Mitglied bei BÜNDNIS 90/ Die Grünen, Sprecherin des Ortsvereins Loxstedt. Seit 1996 in vielen Funktionen kommunalpolitisch aktiv.
Mitglied des Niedersächsischen Landtages der 18. und 19. Wahlperiode (seit 14. November 2017). Seit November 2022 stellv. Vorsitzende der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen. Seit 30. November 2022 Schriftführerin des Niedersächsischen Landtages.
Seit 1996 Mitglied des Rates der Gemeinde Loxstedt, seit 2006 (mit Unterbrechungen) stellv. Bürgermeisterin. Seit 2006 Mitglied des Kreistages im Landkreis Cuxhaven, seit 2016 Vorsitzende der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen, seit 2021 stellv. Gruppenvorsitzende der rot-grünen Gruppe im Kreistag.
Gemäß den Verhaltensregeln für die Mitglieder des Landtages (Abschnitt I Absatz 6) sind die veröffentlichungspflichtigen Angaben innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Mandatsantritt von den Abgeordneten mitzuteilen. Deshalb werden aktuell nur Angaben, die bereits vorliegen und verarbeitet wurden, für die begonnene 19. Wahlperiode aufgeführt. Die Angaben werden nach Eingang schnellstmöglich bearbeitet und so schrittweise vervollständigt.
Aktuell keine Angaben vorhanden.
Rechtsgrundlagen
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Handbuch und auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landtages".