
Eva Viehoff
Bündnis 90/Die Grünen
Landeswahlvorschlag
Agraringenieurin, Senior Consultant
0511 3030 3312
politik(at)eva-viehoff.de
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Lebenslauf
Geboren 1958 in Salzgitter-Lebenstedt, verwitwet, zusammen lebend, drei erwachsene Kinder. Nach dem Abitur Studium der Agrarwissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität, Kiel. Nach dem erfolgreichen Studienabschluß Beginn eines Studiums der nordischen Philologie. Nach dem Umzug nach Loxstedt Familienphase. Von 1995 bis 2008 beschäftigt am Alfred-Wegener-Institut Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung. Zunächst beschäftigt im Fachbereich Geosystem, Sektion: Lithosphäre und polare Eisschilde, ab 2000 Frauenbeauftragte des Instituts. 2008 bis zur Wahl in den Landtag 2017 beschäftgt beim Kompetenzzentrum Technik-Diversity-Chancengleichheit e.V., Bielefeld.
Seit 1995 Mitglied bei BÜNDNIS 90/ Die Grünen, Sprecherin des Ortsvereins Loxstedt.
Mitglied des Niedersächsischen Landtages der 18. Wahlperiode (seit 14. November 2017).
Seit 1996 Mitglied des Rates der Gemeinde Loxstedt, seit 2006 (mit Unterbrechungen) stellv. Bürgermeisterin. Seit 2006 Mitglied des Kreistages im Landkreis Cuxhaven, seit 2016 Vorsitzende der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen.
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In den letzten zwei Jahren vor der Mitgliedschaft im Landtag der aktuellen Wahlperiode ausgeübte selbstständige oder unselbstständige Berufstätigkeit
Kompetenzzentrum Technik-Diversity-Chancengleichheit e. V., Bielefeld, Senior Consultant.
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Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat, die selbstständig oder im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses ausgeübt werden
Kompetenzzentrum Technik-Diversity-Chancengleichheit e. V., Bielefeld, selbstständige Beraterin.
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Tätigkeiten in Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts
Landkreis Cuxhaven, Cuxhaven, Mitglied des Kreistages,
Gemeinde Loxstedt, Loxstedt, Mitglied des Rates und stellv. Bürgermeisterin.
Rechtsgrundlagen
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Handbuch und auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landtages".