
Dennis True
SPD
Wahlkreis: 40 Syke
IT-Projektmanager
Schriftführer des Niedersächsischen Landtages
Kiefernweg 1
28816 Stuhr
kontakt@dennis-true.de
www.dennis-true.de
facebook.com/dennis.true
instagram.com/dennis.true.spd
Lebenslauf
Geboren am 3. Dezember 1988 in Delmenhorst, aufgewachsen in der Gemeinde Stuhr. Realschulabschluss an der Lise-Meitner-Schule in Stuhr-Mohrdeich, Fachabitur an der BBS1 Delmenhorst. Von 2008 bis 2011 Ausbildung zum Fachinformatiker für Anwendungsentwicklung bei vit w.V. in Verden mit anschließender Übernahme. Von 2012 bis 2013 Studium der Wirtschaftsinformatik an der Hochschule Bremerhaven. Von 2013 bis 2018 bei der Merentis GmbH in Bremen als Softwareentwickler tätig, von 2018 bis 2022 Teamleiter und IT-Projektleiter.
Seit 2014 Mitglied der SPD. Seit 2018 Vorsitzender des SPD-Ortsvereins Stuhr. Seit 2019 stellv. Vorsitzender des SPD-Unterbezirks Diepholz.
Mitglied des Niedersächsischen Landtages der 19. Wahlperiode (seit 8. November 2022). Seit 30. November 2022 Schriftführer des Niedersächsischen Landtages.
Seit 2016 Mitglied des Rates der Gemeinde Stuhr, stellv. Vorsitzender der SPD-Ratsfraktion, seit 2021 Vorsitzender des Ausschusses für Jugend, Freizeit, Kultur und Soziales.
Gemäß den Verhaltensregeln für die Mitglieder des Landtages (Abschnitt I Absatz 6) sind die veröffentlichungspflichtigen Angaben innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Mandatsantritt von den Abgeordneten mitzuteilen. Deshalb werden aktuell nur Angaben, die bereits vorliegen und verarbeitet wurden, für die begonnene 19. Wahlperiode aufgeführt. Die Angaben werden nach Eingang schnellstmöglich bearbeitet und so schrittweise vervollständigt.
Aktuell keine Angaben vorhanden.
Rechtsgrundlagen
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Handbuch und auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landtages".