
Claudia Schüßler
SPD
Wahlkreis: 33 Barsinghausen
Rechtsanwältin
Lange-Feld-Straße 54
30926 Seelze-Letter
0511 89808566 (Wahlkreisbüro)
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Lebenslauf
Geboren am 6. November 1967, ev.-luth., verheiratet, zwei erwachsene Töchter. Abitur 1987 und anschließendes FSJ. Studium der Rechtswissenschaften zunächst in Hamburg und später in Hannover, Unterbrechung des Studiums durch die Geburt der Töchter in den Jahren 1993 und 1995. Nach dem zweiten Staatsexamen 2009 Gründung einer Anwaltskanzlei mit Schwerpunkten im Arbeits- und Sozialrecht.
Mitglied der SPD seit 1988 mit unterschiedlichen Funktionen.
Mitglied des Niedersächsischen Landtages der 18. und 19. Wahlperiode (seit 14. November 2017).
Seit 2021 Mitglied der Regionsversammlung der Region Hannover.
Gemäß den Verhaltensregeln für die Mitglieder des Landtages (Abschnitt I Absatz 6) sind die veröffentlichungspflichtigen Angaben innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Mandatsantritt von den Abgeordneten mitzuteilen. Deshalb werden aktuell nur Angaben, die bereits vorliegen und verarbeitet wurden, für die begonnene 19. Wahlperiode aufgeführt. Die Angaben werden nach Eingang schnellstmöglich bearbeitet und so schrittweise vervollständigt.
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In den letzten zwei Jahren vor der Mitgliedschaft im Landtag der aktuellen Wahlperiode ausgeübte selbstständige oder unselbstständige Berufstätigkeit sowie gesetzliche oder vertragliche Berechtigungen, Tätigkeiten nach dem Ende der Mandatszeit fortsetzen zu dürfen
Rechtsanwältin, Barsinghausen.
Rechtsgrundlagen
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Handbuch und auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landtages".