
Christian Calderone
CDU
Wahlkreis: 73 Bersenbrück
Jurist
Hannah-Arendt-Platz 1
30159 Hannover
05431 2260
05431 969633
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Lebenslauf
Geboren am 2. Juli 1977 in Bremen, röm.-kath. 1997 Abitur in Quakenbrück. Ableistung des Zivildienstes 1997/1998, anschließend rechtswissenschaftliches Studium. Freiberuflich tätig. Von 2008 bis 2011 Mitarbeiter im Abgeordnetenbüro des Landtagsabgeordneten Reinhold Coenen.
Mitglied der CDU seit 1996. Vorsitzender des CDU-Kreisverbandes Osnabrück-Land seit 2010. Stellv. Vorsitzender des CDU-Bezirksverbandes Osnabrück-Emsland seit 2010.
Mitglied des Niedersächsischen Landtages der 17. bis 19. Wahlperiode (seit 19. Februar 2013).
Seit 2001 Mitglied des Rates der Stadt Quakenbrück, seit 2007 Vorsitzender der CDU-Ratsfraktion. Seit 2001 Mitglied des Rates der Samtgemeinde Artland. Seit 2011 Mitglied des Kreistages im Landkreis Osnabrück, seit 2016 Beigeordneter.
Gemäß den Verhaltensregeln für die Mitglieder des Landtages (Abschnitt I Absatz 6) sind die veröffentlichungspflichtigen Angaben innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Mandatsantritt von den Abgeordneten mitzuteilen. Deshalb werden aktuell nur Angaben, die bereits vorliegen und verarbeitet wurden, für die begonnene 19. Wahlperiode aufgeführt. Die Angaben werden nach Eingang schnellstmöglich bearbeitet und so schrittweise vervollständigt.
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In den letzten zwei Jahren vor der Mitgliedschaft im Landtag der aktuellen Wahlperiode ausgeübte selbstständige oder unselbstständige Berufstätigkeit sowie gesetzliche oder vertragliche Berechtigungen, Tätigkeiten nach dem Ende der Mandatszeit fortsetzen zu dürfen
Aktuell keine Einträge vorhanden.
Rechtsgrundlagen
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Handbuch und auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landtages".