
Björn Meyer
SPD
Wahlkreis: 72 Ammerland
Dipl.-Finanzwirt (FH)
Finanzbeamter a. D.
Lange Str. 13
26160 Bad Zwischenahn
04489 9570877 (Wahlkreisbüro)
0176 24446653
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Lebenslauf
Geboren am 14. Februar 1981, ev.-luth., verheiratet, drei Kinder. Nach dem Abitur 2001 Wehrdienst u. a. auf der Fregatte Bremen. Von 2002 bis 2005 duales Studium an der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege, Fachrichtung Steuerrecht in Rinteln und im Finanzamt Westerstede zum Dipl.-Finanzwirt (FH). Seitdem bis zur Wahl in den Landtag beschäftigt beim Land Niedersachsen im Finanzamt Westerstede. Nebenberuflich bis dahin Gastdozent an der Steuerakademie in Bad Eilsen. Mitglied im Landesvorstand der Deutschen Steuergewerkschaft Niedersachsen.
Mitglied im Vorstand des Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr Bokel-Augustfehn e.V.
Mitglied im Vorstand des Paddel- und Rudervereins Fehndrachen e.V.
Mitglied der SPD seit 2000. Stellv. Vorsitzender des SPD-Kreisverbandes Ammerland.
Mitglied des Niedersächsischen Landtages der 19. Wahlperiode (seit 8. November 2022).
Seit 2011 Mitglied des Rates der Gemeinde Apen, seit 2016 Vorsitzender der SPD-Ratsfraktion. Seit 2021 Mitglied des Kreistages im Landkreis Ammerland, seit 2021 stellv. Landrat.
Gemäß den Verhaltensregeln für die Mitglieder des Landtages (Abschnitt I Absatz 6) sind die veröffentlichungspflichtigen Angaben innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Mandatsantritt von den Abgeordneten mitzuteilen. Deshalb werden aktuell nur Angaben, die bereits vorliegen und verarbeitet wurden, für die begonnene 19. Wahlperiode aufgeführt. Die Angaben werden nach Eingang schnellstmöglich bearbeitet und so schrittweise vervollständigt.
Aktuell keine Angaben vorhanden.
Rechtsgrundlagen
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Handbuch und auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landtages".