
Dr. Bernd Althusmann
CDU
Wahlkreis: 51 Seevetal
Diplom-Betriebswirt (FH)
Diplom-Pädagoge
Landesminister a. D.
Im Mühlenfeld 4
21224 Rosengarten
04105 5902761 (Wahlkreisbüro)
bernd.althusmann@lt.niedersachsen.de
www.berndalthusmann.de
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Lebenslauf
Geboren am 3. Dezember 1966, ev.-luth., verheiratet, drei Kinder. Nach dem Abitur 1986 am Herdergymnasium in Lüneburg Eintritt in die Offizierlaufbahn. Studium der Pädagogik mit Schwerpunkt Personalwesen an der Helmut-Schmidt-Universität in Hamburg und berufsbegleitendes Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Süddeutschen Hochschule für Berufstätige in Lahr. Promotion berufsbegleitend an der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam.
Von 2009 bis 2010 Staatssekretär im Niedersächsischen Kultusministerium. Kultusminister des Landes Niedersachsen von 2010 bis 2013. Leiter des Auslandsbüros der Konrad-Adenauer-Stiftung für Namibia und Angola mit Sitz in Windhoek von 2013 bis 2016. Bis zur erneuten Wahl in den Landtag 2017 Personalberater der TOPOS-Personalberatung GmbH in Hamburg, Leiter der Niederlassung in Hannover.
Mitglied der CDU seit 1990, von 2016 bis 2022 Landesvorsitzender der CDU in Niedersachsen. Seit 2018 Mitglied des Präsidiums der CDU Deutschland.
Mitglied des Niedersächsischen Landtages der 13. bis 16. Wahlperiode (vom 21. Juni 1994 bis 16. Juni 2009) und 18. bis 19. Wahlperiode (seit 14. November 2017). Von Februar 2003 bis Juni 2009 Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion. Vom 14. bis 21. November 2017 Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion.
Von November 2017 bis November 2022 Niedersächsischer Minister für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, stellv. Ministerpräsident und Mitglied des Bundesrates.
Keine.
Gemäß den Verhaltensregeln für die Mitglieder des Landtages (Abschnitt I Absatz 6) sind die veröffentlichungspflichtigen Angaben innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Mandatsantritt von den Abgeordneten mitzuteilen. Deshalb werden aktuell nur Angaben, die bereits vorliegen und verarbeitet wurden, für die begonnene 19. Wahlperiode aufgeführt. Die Angaben werden nach Eingang schnellstmöglich bearbeitet und so schrittweise vervollständigt.
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In den letzten zwei Jahren vor der Mitgliedschaft im Landtag der aktuellen Wahlperiode ausgeübte selbstständige oder unselbstständige Berufstätigkeit sowie gesetzliche oder vertragliche Berechtigungen, Tätigkeiten nach dem Ende der Mandatszeit fortsetzen zu dürfen
Land Niedersachsen, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Landesminister.
Rechtsgrundlagen
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Handbuch und auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landtages".