
Dr. Andreas Hoffmann
Bündnis 90/Die Grünen
Landeswahlvorschlag
Historiker
Angestellter Stadt Braunschweig
Hannah-Arendt-Platz 1
30159 Hannover
0511 3030-3318 (Büro)
0531 240-9472 (Wahlkreisbüro)
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Lebenslauf
Geboren am 20. September 1982 in Halle/Saale. 2002 Abitur in Halle/Saale. Nach dem Abitur Zivildienst bei der Ökumenischen Bahnhofsmission. Von 2003 bis 2010 Studium der Neueren und Neuesten Geschichte sowie Politikwissenschaften an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und der Technischen Universität Dresden. Abschluss als Magister Artium 2010. 2011 bis 2018 Promotion am Lehrstuhl für Sächsische Landesgeschichte der TU Dresden. Von 2015 bis 2020 Geschäftsführer des Kreisverbandes Bündnis90/Die Grünen Braunschweig. Seit 2020 angestellter Mitarbeiter der Stadt Braunschweig mit zwischenzeitigem Wechsel in den Regionalverband Braunschweig. Bis 2022 Angestellter im Bereich Klimaschutz der Stadt Braunschweig.
Mitglied von Bündnis 90/Die Grünen seit 2008. Sprecher des Kreisverbandes Bündnis 90/Die Grünen Braunschweig.
Mitglied des Niedersächsischen Landtages der 19. Wahlperiode (seit 8. November 2022).
Keine.
Gemäß den Verhaltensregeln für die Mitglieder des Landtages (Abschnitt I Absatz 6) sind die veröffentlichungspflichtigen Angaben innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Mandatsantritt von den Abgeordneten mitzuteilen. Deshalb werden aktuell nur Angaben, die bereits vorliegen und verarbeitet wurden, für die begonnene 19. Wahlperiode aufgeführt. Die Angaben werden nach Eingang schnellstmöglich bearbeitet und so schrittweise vervollständigt.
Aktuell keine Angaben vorhanden.
Rechtsgrundlagen
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Handbuch und auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landtages".