Infos vom Landtag

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Wie der Landtag entscheiden kann

 

Der Landtag entscheidet über eine Petition.

Der Landtag hat für seine Entscheidung mehrere Möglichkeiten.

Das steht in den Regeln vom Landtag.

Die Regeln vom Landtag heißen:

Geschäfts-Ordnung.

 

Es gibt für den Landtag vor allem diese Möglichkeiten zu entscheiden:

 

Der Landtag bittet die Landes-Regierung, dass sie die Petition erfüllt

Der Landtag gibt die Petition der Landes-Regierung.

Die Landes-Regierung wird gebeten:

  • Die Wünsche von den Petenten zu erfüllen.
  • Oder den Grund für die Beschwerde abzuschaffen.      

 

Der Landtag bittet die Landes-Regierung, dass sie Petition noch einmal prüft

Der Landtag gibt die Petition der Landes-Regierung.

Die Landes-Regierung wird gebeten:

  • Die Wünsche von den Petenten noch einmal zu prüfen.
  • Über Sachen nachzudenken, über die man bis jetzt noch nicht nach-gedacht hat.

 

Der Landtag bittet die Landes-Regierung, dass sie die Petition als Info benutzt

Der Landtag gibt die Petition weiter an die Landes-Regierung.

Die Landes-Regierung wird gebeten:

  • Die Wünsche von den Petenten zu prüfen.
  • Und die Wünsche von den Petenten vielleicht zu erfüllen.

Immer wenn die Landes-Regierung:

  • neue Regeln plant .
  • oder andere Regeln bestimmt.

Oder bei Sachen, die die Verwaltung macht.

 

Der Landtag gibt den Petenten die Info:

Warum der Landtag die Petition nicht erfüllen kann.

Die Petenten bekommen eine Info vom Landtag.

Was zu der Sache im Gesetz steht.

Das passiert vielleicht wenn der Landtag:

  • die Wünsche von den Petenten nicht erfüllen kann.
  • oder den Grund für die Beschwerde nicht abschaffen kann.

Weil die Gesetze es nicht erlauben.

Oder weil man es nicht machen kann.

Zum Beispiel, weil nicht genug Geld da ist.

 

Und die Petenten bekommen noch mehr Infos.

Wenn sie noch nicht genug Infos bekommen haben.

Oder, wenn die Verwaltung noch andere Infos geben soll.

 

Der Landtag gibt den Petenten die Info:

Darum ist die Petition zu Ende bearbeitet.

Die Petenten bekommen eine Info vom Landtag.

Dass der Landtag die Petition zu Ende bearbeitet hat.

 

Der Landtag gibt die Info immer:

  • Wenn die Wünsche von den Petenten schon erfüllt sind.
  • Oder wenn der Grund für die Beschwerde schon abgeschafft ist.

 

Der Landtag gibt die Info bei einer Petition für ein neues Gesetz immer:

  • Wenn das Gesetz beschlossen ist.

 

Der Landtag gibt den Petenten die Info:

Er kann die Petition nicht erfüllen.

Die Petenten bekommen eine Info vom Landtag:

  • Der Landtag kann sich nicht für die Wünsche einsetzen.
  • Der Landtag darf sich nicht für die Wünsche einsetzen.

Weil die Gesetze es nicht erlauben.

 

Die Verwaltung muss dann den Petenten keine Gründe geben.

Weil die Petenten in der Petition etwas fordern.

Obwohl es verboten ist.

Zum Beispiel:

Der Landtag soll Gerichts-Entscheidungen ändern.

 

Der Landtag hat keinen Grund die Petition zu erfüllen

Der Landtag kann so entscheiden:

  • Wenn es für die Petition keinen Grund gibt.
  • Oder wenn man die Petition nicht versteht.
  • Oder wenn man  in der Petition jemand beleidigt.

 

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