Infos vom Landtag

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Diese Fachleute bearbeiten Ihre Petition

Der Petitions-Ausschuss oder ein anderer Fach-Ausschuss

 

Bürger und Bürgerinnen wählen den Landtag für eine Wahl-Periode

Eine Wahl-Periode sind 5 Jahre.

Der Landtag  bekommt in einer Wahl-Periode etwa 6-Tausend Petitionen .

Der Landtag muss jede Petition bearbeiten.

 

Die Verwaltung vom Landtag prüft zuerst:

  • ist es eine Petition?
  • darf und kann es der Landtag bearbeiten?

Das steht so im Grund-Gesetz in Artikel 17.

 

Der Landtags-Präsident oder die Landtags-Präsidentin geben die Petition an den Petitions-Ausschuss weiter.

Der Petitions-Ausschuss muss beraten:

Was soll mit der Petition gemacht werden?

 

Ausnahme:

Wenn sich ein anderer Ausschuss schon mit einem Thema beschäftigt.

Dann bearbeitet der Ausschuss auch die Petition zu dem Thema.

Und nicht der Petitions-Ausschuss.

        

Der Petitions-Ausschuss oder der Fach-Ausschuss macht einen Vorschlag:  

Was mit der Petition gemacht werden soll.

Der Landtag bespricht den Vorschlag im Plenum.

Und der Landtag entscheidet im Plenum:

Das soll mit der Petition gemacht werden.

 

Der Landtag macht das in einer öffentlichen Sitzung.

Öffentlich bedeutet:

Jeder darf dabei sein.

 

Der Landtags-Präsident oder die Landtags-Präsidentin schickt zum Schluss einen Brief mit der Entscheidung an den Petent oder die Petentin.

Die Antwort kann auch von den Vize-Präsidenten kommen.

Oder von den Vize-Präsidentinnen.   

 

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