Landtag von A – Z (Glossar)

Verfassung (Landes-)
Siehe Landesverfassung
Verfassungsorgane
Es gibt in Niedersachsen drei Verfassungsorgane: Den Landtag - also das Parlament - bestehend aus den vom Volk gewählten Volksvertretern, den Abgeordneten (Legislative - gesetzgebende Gewalt).…
Verhaltensregeln (für Abgeordnete)
Die Verhaltensregeln und die dazu erlassenen Ausführungsbestimmungen enthalten detaillierte Anzeigepflichten für Tätigkeiten und Funktionen, die neben dem Mandat ausgeübt werden. Diese…
Verhältniswahl
Von einer Verhältniswahl spricht man, wenn die Besetzung der Wahlämter genau im Verhältnis der abgegebenen Stimmen erfolgt. Bei einer reinen Verhältniswahl erhält also eine Partei, die bei…
Verordnungen
Gesetze können die Landesregierung, Ministerien und andere Behörden ermächtigen, Vorschriften als Verordnungen zu erlassen. Im jeweiligen Gesetz muss Inhalt, Zweck und Ausmaß der Ermächtigung…
Verpflichtungsermächtigung
Grundsätzlich können Zahlungsverpflichtungen des Landes nur für das laufende Haushaltsjahr eingegangen werden, weil nur für das laufende Haushaltsjahr Geldmittel bewilligt wurden. In vielen Fällen ist…
Vertrauensfrage
Siehe Misstrauensvotum
Verwaltung (des Landtages)
Die Landtagsverwaltung ist Dienstleister für das Parlament. Ihre Aufgabe ist es, den reibungslosen Ablauf des parlamentarischen Betriebes sicherzustellen und die organisatorischen, personellen,…
Vizepräsidentin / Vizepräsident
Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten vertreten die Landtagspräsidentin oder den Landtagspräsidenten, wenn diese oder dieser Aufgaben nicht wahrnehmen kann. Die Zahl der Vizepräsidenten regelt die…
Volksbegehren
Ein Volksbegehren kann darauf gerichtet werden, ein Gesetz im Rahmen der Gesetzgebungsbefugnis des Landes zu erlassen, zu ändern oder aufzuheben. Dem Volksbegehren muss ein ausgearbeiteter, mit…
Volksentscheid
Nimmt der Landtag einen Gesetzentwurf, der ihm aufgrund eines Volksbegehrens zugeleitet wird, nicht innerhalb von sechs Monaten im Wesentlichen unverändert an, so findet spätestens nach sechs Monaten…
Volkshandbuch
Siehe Handbuch
Volksinitiative
70.000 Wahlberechtigte können schriftlich verlangen, dass sich der Landtag im Rahmen seiner verfassungsmäßigen Zuständigkeit mit bestimmten Gegenständen der politischen Willensbildung befasst.