Aufgaben und Ablauf

Debatten für die Öffentlichkeit

Abgeordnete im Plenarsaal während einer Plenarsitzung.
Das Plenum: Die Vollversammlung aller Abgeordneten. (© Focke Strangmann)
Journalisten auf der Pressetribüne.
Unter den Augen der Öffentlichkeit: Die Medien verfolgen das Plenum von der Pressetribüne. (© Focke Strangmann)

Alle Mitglieder des Parlamentes gemeinsam bilden das Plenum des Landtages. Mit anderen Worten: Das Plenum ist die Vollversammlung des Landtages. Der Ort, an dem das Plenum zusammenkommt, ist der Plenarsaal des Niedersächsischen Landtages im Herzen der Landeshauptstadt Hannover. In der Regel kommt die parlamentarische Vollversammlung  einmal im Monat zu einer meist drei oder vier Tage dauernden Sitzung zusammen – je nach Umfang der Themen, die aus politischer Sicht auf die Tagesordnung kommen sollen. Diese auf mehrere Tage verteilte Sitzung wird Tagungsabschnitt genannt. Weit im Voraus eines Jahres plant der Ältestenrat das nächste parlamentarische Jahr, um eine Vielzahl von Terminen in Einklang zu bringen. Im Jahresterminplan werden die Sitzungstermine festgehalten. Hinsichtlich des Tagungsrhythmus gibt es jedoch auch Ausnahmen: Innerhalb der sitzungsfreien Wochen im Sommer – meist deckungsgleich mit den Sommerferien in Niedersachsen – tagt das Plenum nicht. Darüber hinaus können zusätzliche Sitzungen, auch kurzfristig, anberaumt werden (Artikel 21 Satz 2 der Niedersächsischen Verfassung). Grundsätzlich tagt das Plenum öffentlich, die Sitzungen können direkt von den Besuchertribünen oder per Livestream von zuhause aus verfolgt werden.

Das Plenum ist das Zentrum der parlamentarischen Debatte. Rede und Gegenrede bestimmen das Wesen der Plenardebatte, an deren Ende gewöhnlich eine Abstimmung folgt. Das Plenum behandelt Gesetzentwürfe in zwei Beratungen, andere Anträge meist in einer Beratung. Hier werden politische Vorhaben im Grundsatz, oft hart in der Sache und sehr intensiv debattiert – und das unter den Augen der Öffentlichkeit. Natürlich: Nicht jeder hat die Zeit, die oft sehr zeitintensiven Sitzungen im Detail zu verfolgen. Stellvertretend übernehmen dies die Medien, die ständigen Begleiterinnen und Begleiter eines jeden Plenums.

In einer Plenardebatte machen die Abgeordneten ausführlich von ihrem Rederecht Gebrauch: einerseits durch angemeldete, von der Landtagspräsidentin oder dem Landtagspräsidenten angekündigte Beiträge, auch Kurzinterventionen und Zwischenfragen sind möglich; andererseits aber auch durch Zwischenrufe oder Unmutsbekundungen. Viele Zuhörerinnen und Zuhörer sind von diesem Debattenstil ebenso negativ überrascht wie von dem zuweilen offenkundigen Desinteresse mancher Abgeordneter, die während der Beratung Akten studieren, Zeitung lesen oder den Plenarsaal verlassen.

Doch diese vermeintliche Unachtsamkeit ist ein Merkmal jedes Arbeitsparlamentes: Die Positionen der Abgeordneten und Fraktionen wurden bereits zuvor in Ausschuss-, Arbeitskreis- und Fraktionssitzungen intensiv diskutiert und sind daher für die Parlamentsmitglieder oft nicht neu. Deshalb bezweckt der einzelne Debattenbeitrag meist nicht, das politische Gegenüber zu überzeugen, sondern dient dazu, der Öffentlichkeit – den Bürgerinnen und Bürgern und den Medien – die verschiedenen politischen Positionen pointiert aufzuzeigen. Durch die Plenardebatte legen die Abgeordneten Rechenschaft über ihr politisches Handeln ab und machen die Entscheidungsprozesse im Landtag, die vorab in Arbeitskreis- und Ausschussberatungen stattgefunden haben, transparent und nachvollziehbar.

"Reguläre Sitzung" oder "Sondersitzung?

Worin besteht eigentlich der Unterschied zwischen "regulären Sitzungen" und "Sondersitzungen" des Landtages. Das erfahren Sie hier: