Verhältniswahl

Von einer Verhältniswahl spricht man, wenn die Besetzung der Wahlämter genau im Verhältnis der abgegebenen Stimmen erfolgt. Bei einer reinen Verhältniswahl erhält also eine Partei, die bei Parlamentswahlen 50 % der Stimmen erhält, auch 50% der Parlamentssitze.
Das Wahlsystem für die Landtagswahl ist eine Mischung aus Mehrheitswahl und Verhältniswahl. Wer einen Wahlkreis gewonnen hat, ergibt sich durch das Auszählen der Erststimmen nach den Regeln der Mehrheitswahl. Die Gewinner erhalten in jedem Fall einen Sitz im Landtag. Die verbleibenden Sitze stehen den Bewerberinnen und Bewerbern auf den Landeslisten zu. Dabei gelten die Regeln der Verhältniswahl. Über die Verteilung der Mandate unter den Parteien entscheidet ausschließlich das Zweitstimmenergebnis.