Aufgaben der Präsidentin

Landtagspräsidentin Hanna Naber

An der Spitze des Parlamentes

Mithilfe einer Glocke ruft die Landtagspräsidentin im Plenum zur Ordnung. (© Focke Srangmann)

Die höchste Repräsentantin des niedersächsischen Parlaments und damit VertreterIn aller Abgeordneten ist die Landtagspräsidentin. Als erste RepräsentantIn des Parlamentes – der unmittelbar gewählten Volksvertretung – ist sie protokollarisch “die erste Frau” im Bundesland. Der Präsidentin des Parlaments obliegt die Leitung der Plenarsitzung im Sinne der Geschäftsordnung. Durch die Macht des Wortes hat sie oder er sicherzustellen, dass zwar hart in der Sache, aber ohne persönliche Anfeindungen debattiert wird. Sie repräsentiert den Landtag nach außen, leitet die Landtagsverwaltung und übt das Hausrecht sowie die Ordnungs- und Polizeigewalt im Parlamentsgebäude aus. Darüber hinaus ist die Präsidentin in den Gesetzgebungsprozess involviert, da sie verabschiedete Gesetze durch Unterzeichnung ausfertigt. Nicht zuletzt nimmt die oberste Vertreterin der Volksvertretung Petitionen entgegen und steht den Bürgerinnen und Bürgern bei parlamentarischen Anliegen zur Verfügung.

Die besondere Repräsentationsposition der Präsidentin gebietet es, die Sitzungen des Plenums gerecht und unparteiisch zu leiten und dabei zugleich die Einhaltung der Geschäftsordnung und die Ordnung im Hause zu wahren. Die Präsidentin ist aber nicht zur politischen Enthaltsamkeit verurteilt. Sie beteiligt sich an den Abstimmungen des Parlaments und kann, sobald sie den erhöhten Präsidiumsplatz verlassen hat, in Debatten als einfache Abgeordnete das Wort ergreifen. Das Präsidium des Landtages unterstützt die Präsidentin bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.

Video: Aufgaben der Landtagspräsidentin

Landtagspräsidentin Hanna Naber auf ihrem Präsidiumsplatz im Plenum

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